Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
- S.38
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Verifizierung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen laut Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
bzw. Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) bei der
Erstellung des Voranschlages und der
Jahresrechnung;
stichprobenartiger Vergleich von Voranschlag und Jahresrechnung sowie
Prüfung der Abweichungen einschließlich Begründung laut Nachweis der Erläuterungen und Empfehlungen dazu;
Erläuterungen der Einnahmen- und
Ausgabenentwicklung im Jahr 2016 mit
Bemerkungen zu den Mehr- und Mindereinnahmen bzw. Ausgabeneinsparungen oder Mehrausgaben im Berichtsjahr;
Anmerkungen zu den ausschließlichen
Gemeindeabgaben, Ertragsanteilen an
gemeinschaftlichen Bundesabgaben
und Gemeinde- und Bedarfszuweisungsmitteln;
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Verifizierung der Entwicklung der Rücklagen im Haushaltsjahr 2016;
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Analyse des Personalaufwandes;
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Darstellung der Entwicklung des
Schuldenstandes nach Schuldenarten
mit ihren unterschiedlichen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt samt
Anmerkungen zur Neuverschuldung,
zur Kapitaltilgung, der Pro-KopfVerschuldung und den Endtilgungsjahren samt Empfehlungen;
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Entwicklung der fortdauernden Gebarung der Freien Finanzspitze;
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stichprobenartige Prüfung von Teilbereichen des Außerordentlichen (AO)
Haushaltes 2016 einschließlich einer
detaillierten Analyse des Budgets und
des Rechnungsabschlusses des AOHaushaltes 2016 samt Anmerkungen
zu den Grundsätzen für die Mittelanmeldung;
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Prüfung der Kassenlage, Analyse auf
Basis des Rechnungsquerschnittes im
Jahr 2016 anhand der Kennzahlen des
Quicktests des KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung bzw. der KDZ Managementberatungs- und Weiterbil-
GR-Sitzung 07.12.2017
dungs-GmbH, dabei Ermittlung der öffentlichen Sparquote, der Eigenfinanzierungsquote, der Schuldendienstquote, der Verschuldensdauer sowie der
Quote Freie Finanzspitze;
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Darstellung des Jahresergebnisses laut
Maastricht-Kriterien samt Abweichungsanalyse zum Vorjahr;
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Verifizierung des Nachweises über
Transfers von und an Träger des öffentlichen Rechts samt Empfehlungen,
diesbezüglich Darstellung zu Transferbeziehungen zwischen der Stadt Innsbruck und dem Land Tirol;
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Erläuterungen von gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Vermögensrechnung samt Empfehlungen;
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stichprobenartige Einschau in die voranschlagswirksame Gebarung samt
Empfehlungen;
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Prüfung des Nachweises über den
Stand an Haftungen der Stadtgemeinde Innsbruck des Jahres 2016 samt
Empfehlungen.
Die Abrechnung der Jahresabschlussgebarung fand schon am 20.12.2016 statt. Grund
dafür war die Umstellung auf SAP bzw.
GeOrg.
Die gemeindeeigenen Einnahmen haben
sich sehr gut entwickelt, auch die Bundeseinnahmen haben sich erhöht. Die Freie Finanzspitze stellt sich ebenfalls sehr positiv
dar. Der Schuldenstand ist von € 31,75 Mio.
auf € 63,55 Mio. gestiegen. Die Pro-KopfVerschuldung wurde ebenfalls höher. Momentan werden nur die Zinsen der Darlehen
bedient. Die Tilgung beginnt erst später.
Die Haftungen wurden, wie schon im
Jahr 2015, hinsichtlich der drei Risikoklassen falsch berechnet. Dafür wurde genau
wie im letzten Jahr eine Empfehlung ausgesprochen.
Erfreulich ist die überdurchschnittliche Erfüllung der Einstellungsquote von Bediensteten mit Handicap. Die Stadt Innsbruck
müsste 65 Menschen mit Behinderung beschäftigen, tatsächlich haben wir aber 105.
Vom Kontrollausschuss wurde der Bericht
der Kontrollabteilung zur Kenntnis genommen und wird dem Gemeinderat vorgelegt.