Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
- S.57
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wurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
36.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F18, Mühlau, Bereich Hans-Maier-Straße 3 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F10), gemäß § 36
TROG 2016, 2. Entwurf
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
35.
Maglbk/21678/SP-FW-PR/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F18, Pradl, Bereich
zwischen Paschbergweg und
Wiesengasse, südlich Tivoli (als
Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 753 und Nr. PR-F5), gemäß § 36 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
23.11.2017:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F18, Pradl, Bereich
zwischen Paschbergweg und Wiesengasse,
südlich Tivoli (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 753 und Nr. PR-F5),
gemäß § 36 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
Maglbk/18315/SP-FW-GH/1
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat bei zwei Stimmenthaltungen (GR Mag. Krackl und GR Abenthum) einstimmig,
1.
den Beschluss des Gemeinderates
vom 05.10.2017 hinsichtlich der Beschlussfassung des 1. Entwurfes des
oben genannten Flächenwidmungsplanes aufzuheben und
2.
die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F18,
Mühlau, Bereich Hans-Maier-Straße 3
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F10), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016, 2. Entwurf, zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft. Die Auflagefrist wird gemäß § 66
Abs. 3 TROG 2016 auf zwei Wochen herabgesetzt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wenn keine
Stellungnahmen eingehen, dann greift die
Beschlussfassung. Es liegt nun aber noch
kein Vertrag vor. Wir werden dann allerdings bei Auflage des Bebauungsplanes
noch eine Möglichkeit …
GR Mag. Krackl: Doch, der Vertrag liegt
mittlerweile schon vor. Das habe ich noch
einmal abgeklärt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nein.
GR-Sitzung 07.12.2017