Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
- S.59
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 783 -
Aspekte hervorgebracht haben, die zu
Planänderungen führen würden.
GR Federspiel. Du bist also auch mit
schuld. Da kann die FPÖ schon lachen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat bei einer Stimmenthaltung
(GR Abenthum) mit Stimmenmehrheit (gegen GRin Duftner),
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GR Appler und Stimmenthaltung von
GR Abenthum; gegen GRÜNE, RUDI, FPÖ
und GR Onay, 14 Stimmen):
das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) Nr. AL-Ö37, KG Arzl, Bereich: "Arzl Ost", nördlich Rumer Straße, östlich Lehmweg (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 und des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. AL-Ö11), gemäß § 32 TROG 2016, zu beschließen.
GR Mag. Krackl: GR Abenthum wird sich
wiederum der Stimme enthalten, wie schon
bei der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte.
GRin Mag.a Schwarzl: Wir werden auch im
Gemeinderat gegen diesen Antrag stimmen.
Wie schon öfters ausgeführt - aber für das
Protokoll möchte ich das auch heute wieder
anmerken -, lehnen wir den Antrag ab, weil
wir uns immer für 100 % geförderten Wohnbau eingesetzt haben.
GR Mag. Krackl: Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte haben
wir über diesen Antrag noch einmal neu
diskutiert, weil er ja im Gemeinderat abgesetzt und vertagt worden ist. Ich denke, wir
haben einen Kompromiss und breiten Konsens gefunden, leider haben ihn aber die
Innsbrucker Grünen (GRÜNE) nicht mitgetragen. Fakt ist, dass diese Regelung wahrscheinlich sowieso nicht zur Anwendung gelangen wird, weil auch jetzt schon die ersten
Ankündigungen durchgedrungen sind, das
rechtlich bekämpfen zu wollen. Insofern gehe ich davon aus, diese Lösung nie umsetzen zu können. (Unruhe im Saal)
(GR Mag. Dr. Überbacher: Was ist denn
das für eine Vorgehensweise?)
Das ist eine ganz normale Vorgangsweise.
Wir haben einen Lösungsvorschlag ausgearbeitet, durch den viele Menschen einen
Gewinn machen, wenn sie Grundstücke besitzen. Einzelne darunter wollen das aber
gar nicht und diese fällen im Endeffekt die
Entscheidung auch für die anderen. Das ist
in unserem Rechtssystem einmal so. Der
Landesgesetzgeber ist ja nicht in der Lage,
hier Lösungen zu unterbreiten, lieber
GR-Sitzung 07.12.2017
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
23.11.2017 (Seite 783) wird angenommen.
GR Appler betritt um 19:38 Uhr das Sitzungszimmer.
40.
Maglbk/19881/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan Nr. WI-B27, Wilten, Bereich zwischen Mandelsbergerstraße, Egger-Lienz-Straße,
Karwendelbögen und Innrain (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. WI-B7 und Nr. WI-B7/1), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016, 2. Entwurf
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die geforderte privatrechtliche Vereinbarung (Projektsicherungsvertrag) ist unterzeichnet.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
23.11.2017:
Der Bebauungsplan Nr. WI-B27, Wilten, Bereich zwischen Mandelsbergerstraße, Egger-Lienz-Straße, Karwendelbögen und Innrain (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. WI-B7 und Nr. WI-B7/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.