Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
- S.6
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1.
Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Laut
§ 25 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der Gemeinderat
die Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.
Genehmigung der Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2017 (12. Sitzung)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates
vom 09.11.2017 wurde allen Mitgliedern des
Gemeinderates übermittelt.
Erhebt sich gegen die Fassung des Protokolls ein Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschrift über vorstehend angeführte Sitzung des Gemeinderates wird genehmigt.
3.
Genehmigung der Tagesordnung
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.
Ich beantrage, als Nachtrag nachstehend
angeführten Punkt auf die Tagesordnung zu
nehmen:
Zu Punkt 5., Anträge des Ausschusses für
Finanzen, Subventionen und Beteiligungen:
a)
Voranschlag des Landeshauptstadt
Innsbruck für das Rechnungsjahr 2018;
Teiländerung Subventionen
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte bzw. den Nachtrag zur Tagesordnung einen Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung sowie vorstehend angeführter Punkt als Nachtrag zur Tagesordnung werden genehmigt.
GR-Sitzung 07.12.2017
4.
Totengedenken
4.1
Stengg Eduard, ausgezeichnet mit
dem Ehrenzeichen für Kunst und
Kultur der Stadt Innsbruck am
29.05.1980; verstorben am
24.11.2017 im 97. Lebensjahr
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Hoher Gemeinderat, ich darf Sie bitten, sich von den
Sitzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich zu einer Trauerminute von ihren
Sitzen.)
Eduard Stengg wurde am 19.05.1921 als
Sohn von Johann und Anna Stengg geboren. Er besuchte die Volksschule in St. Nikolaus und anschließend absolvierte er die
Hauptschule in der Haspinger- und Müllerstraße. Da es zu dieser Zeit nicht viele
Lehrstellen in Tirol gab, wurde er anschließend vom Arbeitsamt nach Magdeburg geschickt, wo er eine Lehre als Bäcker und
Konditor machte.
Nach seinem Lehrabschluss in Magdeburg
wurde Eduard Stengg von der Wehrmacht
eingezogen. Im Krieg geriet er in amerikanische Gefangenschaft. Nach seiner Freilassung kehrte er im Jahr 1946 nach Innsbruck
zurück, wo er seine spätere Frau Marianne
kennenlernte und noch im selben Jahr heiratete. Das Paar bekam drei gemeinsame
Kinder, die beiden Töchter Hilde und Brigitte
und Sohn Hans. Eduard Stengg fand eine
Anstellung bei der Post- und Telegraphendirektion, wo er bis zu seiner Pensionierung
im Jahr 1982 arbeitete.
Im Jahr 1947 trat Eduard Stengg als Sänger
und Funktionär den Tiroler Arbeitersängern
bei. Ab dem Jahr 1964 bekleidete er die
Funktion des Obmannes der Chorgemeinschaft "Eintracht Innsbruck". Im Jahr 1971
wurde er zum Obmann der Landesorganisation des Österreichischen Arbeitersängerbundes gewählt. Während seiner Tätigkeit
hat sich der Chor zu einem allgemein beachteten Klangkörper entwickelt. Die besonderen Verdienste von Eduard Stengg
liegen in der Sicherung des Nachwuchses.
So wurde aufgrund seiner Initiative im Jahre
1979 der Kinderchor der Chorgemeinschaft
"Eintracht Innsbruck" gegründet.
Auch nach seiner Pensionierung blieb Eduard Stengg sehr aktiv, zum Beispiel als Ehrenvorsitzender der ÖASB Landesleitung
Tirol und der Chorgemeinschaft "Eintracht