Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
- S.61
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44.2
GfGR/111/2017
Stadt Innsbruck, Sicherheitskonzept zur Terrorismusabwehr, Unterstützung der Europäischen
Union im Rahmen der Initiative
"Innovative Maßnahmen für eine
nachhaltige Stadtentwicklung"
(StR Gruber)
StR Gruber: Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von StR Gruber in der Sitzung des Gemeinderates am 09.11.2017 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
Antrag dem Stadtsenat zur Vorberatung zuzuweisen.
Wenn der Stadtsenat diesem Antrag nachkommt, dann wird die Abstimmung über die
Novelle ohnehin im Gemeinderat stattfinden.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 3 Stimmen):
Der von GRin Mag.a Schwarzl in der Sitzung
des Gemeinderates am 09.11.2017 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
Vorberatung zugewiesen.
44.5
GfGR/114/2017
Frachtenbahnhof, zentraler Platz
für den Omnibusfernreiseverkehr
(GR Trapp)
GR Kritzinger: Ich ersuche, den
44.3
GfGR/112/2017
Stadtmagistrat Innsbruck, gemeinsamer Koordinationsplan zur
Reinigung von Straßen und Grünanlagen (GRin Blaser Hajnal, MAS)
GRin Blaser Hajnal, MAS: Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
Bgm.-Stellv. Kaufmann, 8 Stimmen):
Der von GRin Blaser Hajnal, MAS und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 09.11.2017 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
44.4
GfGR/113/2017
Richtlinien für die Gewährung von
Förderungsmitteln durch die
Stadtgemeinde Innsbruck (Subventionsordnung), Novellierung
(GRin Mag.a Schwarzl)
GRin Mag.a Schwarzl: Ich denke, es ist bekannt, warum ich diesen Antrag eingebracht
habe. Daher führe ich den Inhalt nicht näher
aus.
Ich ersuche, den
GR-Sitzung 07.12.2017
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: An sich
wäre der Antrag a limine zurückzuweisen.
Das Grundstück gehört nicht der Stadt
Innsbruck, sondern es befindet sich im Privatbesitz der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB). Wir können gerne eine Prüfung
machen, das wird uns aber nicht viel nützen, denn wir verfügen nicht über das
Grundstück.
GR Kritzinger: Eine Prüfung ist aber schon
einmal etwas. Und Gespräche zu führen
macht auch Sinn. Man muss jedenfalls Verbindung aufnehmen. Heute bringt
GR Buchacher noch einen Antrag ein, mit
dem er in die ähnliche Kerbe schlägt. Die
Stadt Innsbruck muss sich überlegen, ob
man nicht eine große Haltestelle in der Nähe des Hauptbahnhofes braucht. Immer
mehr Tagesreisen mit dem Bus werden unternommen, aber auch Fernreisen bis Berlin
oder Rom. Wir benötigen dringend einen
zentralen Platz, wo die Omnibusse halten
und parken können. Jede Stadt hat so etwas, in Innsbruck fehlt uns das leider.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Lieber
Kollege GR Kritzinger, wir führen selbstverständlich permanent Gespräche mit den
ÖBB. Auch deren VertreterInnen ist klar,
dass der Frachtenbahnhof momentan einen
Hinterhofcharakter hat und nicht besonders
hübsch ist. Man möchte das Areal, das his-