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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf

- S.84

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Wesentliche Rückgänge bei den Ausgaben ergaben sich in der Gruppe
8 – Dienstleistungen, wobei sich speziell beim UA – Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH eine außerordent-liche Ausgabenreduktion im Jahresvergleich von insgesamt € 3.499.116,11 bzw. 22,9 % ergab. Gemäß den schriftlichen Ausführungen der MA IV – Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung im Nachweis der Erläuterungen 2016 sei der veranschlagte Gesellschafterzuschuss in Höhe
von € 4.903.000,00 aufgrund der erfolgten Umstellung auf das neue
ERP-Programm „GeOrg“ Ende Dezember 2016 im sogenannten Auslaufmonat nicht mehr möglich gewesen. Auf Nachfrage der Kontrollabteilung teilte das hierfür zuständige Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling der MA IV mit, dass der diesbezügliche Gesellschafterzuschuss auch im Rechnungsjahr 2017 (Stichtag 11.09.2017) noch nicht
überwiesen wurde.
Auf der anderen Seite gab es im Haushaltjahr 2016 manche Bereiche,
wie die Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung (€ 1.896.609),
Öffentliche Ordnung und Sicherheit (€ 1.014.989), Unterricht, Erziehung,
Sport und Wissenschaft (€ 1.012.325), Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung (€ 3.928.992), Gesundheit (€ 1.435.528) sowie Finanzwirtschaft (€ 6.335.862), in denen das Anordnungssoll der Ausgaben gegenüber dem Vorjahr höher war und somit zu Mehrausgaben führte.
Für den Ausgabenbereich wesentlich ist zudem auch die jeweilige Dotierung der Rücklagen und Zuführung an den AO-Haushalt. Der Jahresrechnung 2016 ist in diesem Zusammenhang zu entnehmen, dass den
Rücklagen im Ordentlichen Haushalt eine um € 1.436.062,00 höhere
Summe als im vorangegangenen Kalenderjahr zugeführt worden ist. Der
AO-Haushalt 2016 konnte mit insgesamt € 22.187.739,65 dotiert werden, was im Vergleich mit der Haushaltsrechnung 2015 jedoch Mehrausgaben in der Höhe von € 2.787.739,65 (+ 14,4 %) bedeutet.
Ausschließliche
Gemeindeabgaben

Aus dem Titel „Ausschließliche Gemeindeabgaben“ wurden im Wirtschaftsjahr 2016 Steuern, Nebenansprüche, Interessentenbeiträge,
Verwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren und Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen in Höhe von € 114,1 Mio. vorgeschrieben. Gegenüber dem Präliminare von insgesamt rd. € 108,8 Mio.
waren daher Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 5,3 Mio. bzw. rd. 4,8 %
zu verzeichnen.
Ein Vergleich der im Jahr 2015 ausgewiesenen Vorschreibungen an
„Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ in Höhe von rd. € 108,8 Mio. mit
jenen des Jahres 2016 zeigte Mehreinnahmen von rd. € 5,2 Mio. bzw.
4,8 %, die im Wesentlichen auf die Erhöhung der Einnahmen aus der
Kommunalsteuer, Gebrauchsabgabe sowie aus der Kurzparkzonenabgabe zurückzuführen sind.
Mit einem Betrag von rd. € 57,4 Mio. oder 50,3 % stellt die Kommunalsteuer die wesentlichste Einnahmenquelle in Bezug auf die „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ dar. Im Vergleich zum Jahr 2015 hat die
Stadtgemeinde Innsbruck im Prüfungsjahr 2016 um rd. € 2,1 Mio. mehr
Kommunalsteuer in Rechnung gestellt.

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Zl. KA-09307/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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