Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
- S.94
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Auch dieser Kreditteil wurde als „Festzins-Tranche“ ausgelegt, welche
ebenso nach einer ca. 5-jährigen tilgungsfreien Zeit ab (27.) Dezember
2021 in halbjährlichen Raten zurückzuführen ist.
Der Festzins (Fixzinssatz) wurde mit 1,261 % p.a. festgelegt.
Verwendung
Neukreditzuzählungen
zur Bedeckung von
AO-Vorhaben im Jahr
2016 – Auswirkung auf
Maastricht-Ergebnis –
Empfehlung
Die im Wege dieser Neukreditzuzählungen zugeflossenen Geldmittel
über insgesamt € 33.500.000,00 wurden gemäß den Angaben in der
städtischen Jahresrechnung für Investitionsprojekte des Jahres 2016
herangezogen und in den folgenden Unterabschnitten vereinnahmt:
Im Beschluss des Gemeinderates vom 14.07.2016 zur Genehmigung
der Neukreditaufnahme bei der EIB wurde darauf verwiesen, dass die
Finanzierung des Vorhabens (Regional- und Straßenbahnprojekt) nicht
maastricht-schädlich sei und innerhalb der Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes liege.
Diese Aussage ist für die Kontrollabteilung in Bezug auf die finanzielle
Abwicklung des Regional- und Straßenbahnprojektes über den
UA 875000 – IVB zwar nachvollziehbar. Allerdings wurde von ihr allgemein darauf hingewiesen, dass sich aus kameraler Sicht lediglich jene
Finanztransaktionen maastricht-neutral auswirken können, welche in
den Abschnitten 85 – 89 abgewickelt werden. Nachdem – wie die obige
Aufstellung zeigt – von dem im Jahr 2016 beanspruchten Neukreditvolumen über insgesamt € 33.500.000,00 lediglich ein Anteil
von € 27.690.140,93 (82,66 %) in diesen Abschnitten zugebucht wurde,
beeinflussten die restlichen Neukreditmittel von € 5.809.859,07
(17,34 %) bzw. genau genommen die diesen Bedeckungen zugrunde
liegenden Ausgaben das Maastricht-Ergebnis negativ.
Bei einer alternativen budgetären Behandlung dieser restlichen Kreditmittel (Vereinnahmung von € 5.809.859,07 in den Abschnitten 85 – 89)
wäre aus Sicht der Kontrollabteilung ein um diesen Betrag positiveres –
und somit im Jahr 2016 beinahe ausgeglichenes – Maastricht-Ergebnis
ausweisbar gewesen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Rechnungswesen der
MA IV, diesen Aspekt zu überprüfen und gegebenenfalls in Zukunft zu
berücksichtigen.
Im Haushaltsjahr 2016 ist eine Freie Finanzspitze in Höhe von
€ 23.979,7 Tsd. erwirtschaftet worden. Das Ergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr (€ 19.806,7 Tsd.) um € 4.173,0 Tsd. bzw. ca. 21,1 %
erhöht.
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Freie Finanzspitze
Zl. KA-09307/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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