Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
- S.97
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Prüfung Stadtkassa
Darüber hinaus führte die Kontrollabteilung am 23.08.2017 eine unvermutete Revision der Stadtkasse durch. Die Zusammenführung des
nachgewiesenen Kasseniststandes des Referates Stadtkasse abzüglich der abgebildeten Verrechnungskonten (Einnahmen/Ausgaben)
stimmte mit dem Kassensollstand des Referates Buchhaltung überein.
Eine diesbezügliche Niederschrift wurde der Frau Bürgermeisterin am
25.08.2017 unter der Geschäftszahl KA-11712/2017 übermittelt.
6 (Kennzahlen-)Analyse Rechnungsquerschnitt 2016
Allgemeines zum
Rechnungsquerschnitt
Der Rechnungsquerschnitt gemäß Anlage 5b der VRV i.d.F. BGBl. II
Nr. 118/2007 gibt in verdichteter Form den Voranschlag bzw. Rechnungsabschluss wieder. Die jeweilige Bezeichnung als „Querschnitt“
basiert auf dem Umstand, dass dieser sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Ordentlichen und des Außerordentlichen Haushalts ausgehend von festgelegten Einnahmen- und Ausgabenarten über alle Ansätze der funktionellen Gliederung in einem Betrag abbildet.
Kennzahlen anhand
KDZ-Quicktest
Ausgehend vom Rechnungsquerschnitt des Haushaltsjahres 2016 ermittelte die Kontrollabteilung die vom KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung bzw. der KDZ Managementberatungs- und WeiterbildungsGmbH entwickelten Kennzahlen des so genannten „KDZ-Quicktests“.
Um maßgebliche Entwicklungen und Tendenzen im Zeitablauf erkennbar zu machen, wurden auch die Kennzahlen aus den jeweiligen Rechnungsabschlüssen bzw. -querschnitten für die Haushaltsjahre 2007 bis
2015 (10-jähriger Vergleichszeitraum) berechnet und dargestellt.
Öffentliche Sparquote
(ÖSQ)
Die Öffentliche Sparquote (ÖSQ) gibt das Verhältnis zwischen dem
Saldo 1 – Ergebnis der laufenden Gebarung (KZ 91) und der Summe
der Ausgaben der laufenden Gebarung (KZ 29) ohne Berücksichtigung
der Gewinnentnahmen der Gemeinde von Unternehmungen und
marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (A 85 – 89) an.
Diese Kennzahl wird in der Weise interpretiert, dass je höher der Wert
liegt, desto mehr Mittel stehen zur (teilweisen) Finanzierung der Ausgaben der Vermögensgebarung zur Verfügung.
Im Haushaltsjahr 2016 ergab sich mit einem Wert von 10,86 % eine
etwas höhere ÖSQ wie im Vorjahr (2015: 9,71 %). Das Ergebnis der
laufenden Gebarung lag im Jahr 2016 bei € 34,04 Mio. (2015: € 29,34
Mio.)
Eigenfinanzierungsquote
(EFQ)
Die Eigenfinanzierungsquote (EFQ) gibt an, in welchem Ausmaß die
Ausgaben der laufenden Gebarung (KZ 29) und die Ausgaben der
Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen (KZ 49) durch Einnahmen der laufenden Gebarung (KZ 19) und Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen (KZ 39) gedeckt sind.
Werte über 100 % bedeuten, dass Mittel zur Schuldenreduzierung bzw.
zum Aufbau von Rücklagen zur Verfügung stehen. Werte unter 100 %
bedeuten im Umkehrschluss, dass die Finanzierung der angesprochenen Ausgaben durch Finanztransaktionen (z.B. Rücklagenauflösungen,
Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren, Schuldenaufnahmen usw.) zu erfolgen hat.
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Zl. KA-09307/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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