Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.164

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rationsvolksschule geführten Volksschule Amras notwendige Gruppenund Therapieräumlichkeiten fehlen und Räume im Schulgebäude mangels Alternativen von Amraser Vereinen genutzt werden würden. Auf
Empfehlung des städtischen Bau- und Projekt-Ausschusses beauftragte der Stadtsenat mit Beschluss vom 19.12.2001 die MA V damit, die
tatsächliche Bedarfsfrage zu prüfen und dabei auch abzuklären, inwieweit für eine allfällige öffentliche Nutzung benötigte Räumlichkeiten in
dem konkreten (Wohnbau-)Projekt funktional und wirtschaftlich integriert werden könnten.
Zusätzlicher Platzbedarf Aus einem Vorlagebericht der MA III – Amt für Stadtplanung vom
von 600 m² bis 700 m²
28.05.2003 ging nach Durchführung von diesbezüglichen Erhebungen
Nutzfläche
und Untersuchungen der MA V – Amt für Erziehung, Bildung und Ge-

sellschaft hervor, dass ein zusätzlicher Platzbedarf von ca. 600 m² bis
700 m² Nutzfläche bestehen würde. Dieser verteilte sich mit ca. 350 m²
auf die Volksschule Amras und mit einem Raumbedarf von ca. 250 m²
bis 350 m² auf Amraser Vereine.
Neubau auf der
bereits gewidmeten
Sonderfläche

Ausgehend von diesen Daten sowie aufgrund der Einschätzung, dass
eine Integration der notwendigen öffentlichen Räumlichkeiten in einem
Wohnprojekt weder funktional noch wirtschaftlich sinnvoll wäre, war
vorgesehen, ein öffentliches Gebäude im westlichen Teil der Liegenschaft zu situieren. Auf der Grundlage dieser Überlegung hatte der
Bauträger ein mit der Grundeigentümerin abgestimmtes Projekt entwickelt, welches aus seiner Sicht den Raumbedarf des städtischen
Schulamtes abdeckte. Die im Projektvorschlag des Bauträgers vorgesehene Grundstücksgröße für das westlich gelegene öffentliche Gebäude wäre bei ca. 665 m² gelegen. Nachdem der angemeldete Platzbedarf gemäß diesem Projektvorschlag nicht zur Gänze erfüllt werden
konnte, beurteilte die Stadtplanung und die MA V die vom Bauträger
vorgesehene Grundfläche zur Errichtung eines neuen Schul- und Vereinsgebäudes im Ergebnis als zu klein. Die Stadtplanung schätzte den
benötigten Grundbedarf mit ca. 970 m² ein.

Grundeinlöseverhandlungen
durch die IISG

Da offensichtlich keine Bereitschaft der Grundeigentümerin gegeben
war, die notwendige größere Grundstücksfläche zur Verfügung zu stellen, wurde vorgeschlagen, mit der Liegenschaftseigentümerin Grundeinlöseverhandlungen zu führen. Der Stadtsenat nahm in seiner Sitzung vom 23.07.2003 den von der MA V angegebenen Raumbedarf für
die Volksschule Amras und die Amraser Vereine zustimmend zur
Kenntnis. Außerdem wurde die IISG beauftragt, die erforderlichen
Grundeinlöseverhandlungen zu führen.

Einigung über eine
kleinere, den
städtischen Bedarf
deckende Verkaufsfläche

Das Ergebnis dieser Verhandlungen mündete in einer Stadtsenatsvorlage der IISG vom 02.02.2004. Diesem Vorlagebericht war zu entnehmen, dass sich Familie Wittauer im Zusammenhang mit der Errichtung
eines öffentlichen Gebäudes zur Unterbringung von Schul- und Vereinsräumlichkeiten lediglich über einen kleineren Grundstücksanteil im
Ausmaß von ca. 694 m² verkaufsbereit zeigte. Darüber, dass diese
Verkaufsfläche für die städtischen Interessen auslangen würde, wäre in
direkten Gesprächen mit der damaligen Bürgermeisterin Frau Hilde
Zach und dem seinerzeitigen Vizebürgermeister Dr. Michael Bielowski
Einigung erzielt worden.

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Zl. KA-08641/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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