Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf
- S.167
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Ungeachtet dessen, dass der Geschäftsführer der IIG & Co KG bzw.
der IISG auf die Abgabe einer Stellungnahme zu den Grundstücksgeschäften Geyrstraße, Römerstraße und Bleichenweg wegen Abwicklung vor dessen Zeit als Geschäftsführer verzichtet hat, stimmte dieser
der von der Kontrollabteilung vertretenen Meinung nach transparenter
und nachvollziehbarer Abwicklung von Grundstücksgeschäften jedenfalls zu. Auch die MA I – Amt für Präsidialangelegenheiten – Referat
Liegenschaftsangelegenheiten bestätigte in diesem Punkt die Meinung
der Kontrollabteilung und sagte im Anhörungsverfahren zu, im Sinne
einer transparenten und nachvollziehbaren Abwicklung von Grundstückskäufen darauf zu achten, dass derartige Preisverschiebungen
bzw. Preisausgleichsmaßnahmen vermieden werden.
2.3 Kaufvertragsbestimmungen und Kaufabwicklung
Kaufpreiszahlung –
Valorisierung zweite bis
vierte Kaufpreisrate
Der gemäß Kaufvertrag vom 04.01.2005/10.01.2005 vereinbarte Kaufpreis in Höhe von € 1.709.088,00 war in vier Raten zur Zahlung fällig.
Für die zweite bis vierte Kaufpreisrate wurde in Abhängigkeit des Zahlungszeitpunktes eine Valorisierung nach dem VPI 2000 vereinbart.
Dem fixierten Zahlungsplan und der vertraglichen Valorisierung folgend leistete die IIG & Co KG eine Gesamtzahlung in Höhe von
€ 1.769.913,13.
Andienungsrecht
Als Ersatz für die Ausgedingewohnung der Mutter von Frau Wittauer im
Bestandobjekt Geyrstraße 86 verpflichtete sich die IIG & Co KG im
Kaufvertrag zu einer Andienung. Dabei stand Frau Wittauer oder einer
von ihr namhaft zu machenden Person das Recht zu, in der auf der
Kaufliegenschaft zu errichtenden Wohnanlage eine näher spezifizierte
ebenerdige Eigentumswohnung zu kaufen. Entgegen den anfänglichen
Überlegungen wurde von der IIG & Co KG in der Geyrstraße nicht eine
Eigentums-, sondern die Mietwohnanlage Geyrstraße 88, 88a, 88b
errichtet. Das im Kaufvertrag verankerte Andienungsrecht wurde von
Frau Wittauer beansprucht, in dem eine im Verwandtschaftsverhältnis
zu Herrn Wittauer stehende Person eine Erdgeschossmietwohnung
bezog und aktuell auch bewohnt. Der monatliche Gesamtmietzins entspricht dabei der von der IIG & Co KG kalkulierten Wohnungsmiete für
das Objekt Geyrstraße.
Einverleibung
Eigentumsrecht
Nach Vorliegen der notwendigen Unterlagen wurde mit Beschluss des
Bezirksgerichtes Innsbruck vom 14.12.2005 das Eigentumsrecht für die
IIG & Co KG hinsichtlich der kaufgegenständlichen Grundstücke einverleibt.
2.4 Honorar AP Immobilienberatung GmbH
Beteiligung Dipl. Ing.
Pertl an Verhandlungen
als Immobilienmakler
und -entwickler
Die Kontrollabteilung hielt fest, dass Herr Dipl. Ing. Leonhard Pertl an
den Verhandlungen über diesen Liegenschaftskauf als Immobilienmakler bzw. -entwickler beteiligt gewesen ist. Formal trat Herr Dipl. Ing.
Pertl für die Firma AP Immobilienberatung GmbH, Grabenweg 9,
6020 Innsbruck, als einer der beiden selbständig vertretungsbefugten
Geschäftsführer auf. Von wem Herr Dipl. Ing. Pertl in dieser Sache beauftragt worden war, ging aus den der Kontrollabteilung zur Verfügung
gestellten Unterlagen nicht hervor.
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Zl. KA-08641/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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