Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.41

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Die Stadt Innsbruck hat dann angestrebt,
genau diese Fläche zu bekommen, die sie
wollte.

und rückzugeben. Wir sind hier vollkommen im öffentlichen Recht, wo es keine
Ersitzung gibt.

GR Mag. Kogler: Ich danke Dr. Brugger
für die präzisen Ausführungen sowie für
die gesamte Vorarbeit. Ich schließe mich
auch der Auffassung an und bin froh, dass
der Stadtsenat damals so entschieden hat,
diesen Rechtsweg zu gehen. Wir haben
jetzt zumindest eine Rechtssicherheit, die
für Zukünftige, die in diesem Gremium sitzen, wichtig ist. Man kann uns nicht vorwerfen, dass wir nicht alles versucht hätten. Das ist sehr wesentlich und sehr gut.

GR Mag. Kogler, Sie haben aber in einem
Bereich Recht. Ich habe nie gesagt, dass
die Vorgangsweise des Verwaltungsgerichtshofes (VWGH) falsch ist, sondern er
hat sich einfach zwischen zwei Rechtsgütern, die beide in unserer Rechtsordnung
etwas wert sind, entschieden. Ich glaube,
dass man sich auch für das andere entscheiden hätte können, aber das ist meine
persönliche Meinung.

Die ganze Sache wurde auch fundamental
durchleuchtet. Im Bereich der Agrargemeinschaften ist doch einiges aufgebrochen. Wenn ich beispielsweise Mitte bzw.
Ende der 80er-Jahre an die Mountainbikewege denke, wo sich überhaupt nichts
bewegt hat, dann ist das jetzt ganz anders. Ich darf auch in vielen Bereichen an
die Geschichte der Loipen erinnern.
Durch diese Sache ist vieles aufgebrochen. Es könnte sich keiner mehr vorstellen, dass man auf vielen Wegen, die die
Agrargemeinschaften besitzen, nicht mehr
mit dem Mountainbike fahren dürfte. Es
hat sich schon vieles zum Guten gewandelt.
StRin Mag.a Pitscheider hat ausgeführt,
dass das Geld leicht verdient wurde. Man
muss schon sagen, dass es nun einmal
Eigentum ist. Das ist zu hinterfragen.
Wenn einmal festgestellt ist, wessen Eigentum es ist, dann kann man damit auch
Geld verdienen. Warum auch nicht, denn
das ist kein schlechtes Geld, da es auch
erwirtschaftet wurde. Das möchte ich nur
noch am Rande ausführen.
Ich habe noch folgende Frage: Wie verhält
es sich mit ersessenen Rechten sowohl
von der einen als auch von der anderen
Seite? Greift das hier überhaupt nicht?
Wenn wir das Eigentum zurückbekommen
hätten, wäre es doch auf der anderen Seite in vielen Bereichen schon ersessen oder nicht? Könnten Sie mich diesbezüglich
aufklären Dr. Brugger?
Dr. Brugger: Ein ersessenes Recht beruht auf völlig anderen Grundlagen. Es
wäre an sich darum gegangen einen behördlichen Bescheid wieder aufzulösen
GR-Sitzung 15.12.2011

Natürlich hat verfassungsmäßig, vertrauensgrundsatzmäßig ein Eigentum, das
jahrzehntelang ausgeübt wurde, zweifelsohne auch Anspruch auf Schutz. Die Frage ist, welches der beiden Rechtsgüter
mehr gewichtet wird. Insofern spielt es
sehr wohl eine Rolle, dass es schon lange
so war. Ich persönlich bin der Meinung,
dass das in Wahrheit bei der Entscheidung den Ausschlag gegeben hat. Die Sache wäre möglicherweise ganz anders
ausgegangen, wenn das nicht schon so
lange so gewesen wäre. Natürlich überlegt
sich das ein Gericht schon auch zwei Mal,
bevor man so eine Sache wieder rückabwickelt. Das war mir klar, deshalb habe ich
auch gesagt, dass es sehr schwierig sein
wird und die Chancen nicht groß sind.
GR Abenthum: Dr. Brugger, Sie haben
vor dem Gang zum Verwaltungsgerichtshof (VWGH) genau gewusst, dass bei einer Hauptteilung das Gemeindegut erlischt. Die Stadt Innsbruck hätte sich viele
Prozesskosten sparen können. Man hat
vorher von der Rechtsprechung her gewusst, dass bei einer Hauptteilung das
Gemeindegut erlischt. Diesen Weg hätte
man daher nicht gehen müssen.
Dr. Brugger: Wenn Sie, GR Abenthum,
mein Rechtsgutachten, das ich geschrieben habe, bevor wir das alles angegangen
sind, gelesen haben, dann müssten Sie
das daraus ersehen können. Das war eine
meiner Hauptaussagen. Dafür habe ich
nicht lange studieren müssen, denn das ist
in Mieders gestanden. Ich habe auch nicht
den Weg des Gemeindegutes beschritten.
Das war ein völliges Nebenthema, das ich
dann auch noch erkläre.
Wir haben das nicht gemacht, weil wir
glaubten, dass das noch Gemeindegut ist.