Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.49

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20.

I-RA 583/2011

5.

Stadtgemeinde Innsbruck, Anmietung von Räumlichkeiten im
vierten Obergeschoss der
EZ 618, Grundbuch 81113, mit
der Adresse Museumstraße Nr. 3, im Ausmaß von zirka
284 m2 von der KI Museumstraße
GesmbH zur möglichen Unterbringung von städtischen
Dienststellen

Ich bedanke mich bei den MitarbeiterInnen
und beim Magistratsdirektor, der persönlich verschiedenen Objekte untersucht hat.

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 14.12.2011:
1.

2.

3.

4.

Die Stadtgemeinde Innsbruck mietet
von der KI Museumstraße GesmbH,
FN 349793b, Falkstraße 25, 6020
Innsbruck, die Räumlichkeiten der
EZ 618, GB 81113 Innsbruck, mit der
Adresse Museumstraße Nr. 3, im vierten Obergeschoss gelegenen Flächen
laut vorliegendem Mietvertrag samt
Lageplan im Ausmaß von zirka
284 m2 an.
Das Mietverhältnis beginnt am
1.1.2012 und wird für die Dauer von
fünf Jahren abgeschlossen und endet
zum 31.12.2016. Der Stadtgemeinde
Innsbruck wird die Option eingeräumt,
das Mietverhältnis einmalig auf die
Dauer von fünf Jahren, somit für den
Zeitraum vom 1.1.2017 bis
31.12.2021, zu verlängern.
Der monatliche Mietzins beträgt netto
€ 2.850,-- zuzüglich Betriebskostenakonto in der Höhe von netto € 750,--.
Für den Fall, dass der Mietzins samt
Betriebskosten aus der "Deckungsklasse 4300 Mietzinse" keine ausreichende Bedeckung findet, wird für einen entsprechenden Nachtragskredit
die Zustimmung erteilt.
Für den Zeitraum Jänner und Februar 2012 ist die Stadtgemeinde
Innsbruck von der Verpflichtung zur
Zahlung des Hauptmietzinses und der
darauf entfallenden Umsatzsteuer befreit, hat jedoch während dieses Zeitraumes die Betriebskosten zu bezahlen.

GR-Sitzung 15.12.2011

Auf Basis des im Sachverhalt angeführten Investitionsbedarfs sind Investitionen in der Höhe von zumindest
zirka brutto € 105.000,-- vorgesehen.

Derzeit besteht ein Flächenbedarf durch
die Nichtunterbringung von städtischen
Dienststellen im Rathaus. Dazu gehört
auch die Mag.-Abt. V, Sport und Kultur
sowie die Räumlichkeiten der Büros von
Bgm.-Stellv. Gruber.
Es gibt die Option, dass im nächsten Jahr
mit den neuen Klubräumen die entsprechenden Möglichkeiten bestehen sollten,
alle Fraktionen hier im Haus unterzubringen. Derzeit sind diese Büros nicht alle im
Rathaus, sondern unterschiedlich verteilt.
Seit Monaten besteht die Option, im
Dachgeschoss auszubauen. Von Seite
des Denkmalamtes gibt es die Zustimmung. Für mich hat sich das zuerst als
schwieriger Schritt dargestellt. Jetzt müssen wir mit den NachbarInnen noch das
Einvernehmen erzielen. Es stehen zirka
200 m2 zur Verfügung, die damals wegen
der Dachschräge nicht ausgebaut werden
konnten.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter hat angemerkt,
dass in der Schlossergasse zirka 200 m2
in einem städtischen Gebäude vorhanden
wären. Auch die Mag.-Abt. V, Medienservice, befindet sich in einem Wohnhaus
und könnte auch dort untergebracht werden.
21.

II-BGV 5052e/2011
Wahl des Gemeinderates und
der/s Bürgermeisterin/s 2012,
Aufteilung der Beisitzer der
Hauptwahlbehörde, der Gemeindewahlbehörde und der Sprengelwahlbehörden

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.12.2011:
-

Aufteilung der sechs Beisitzer der
Hauptwahlbehörde gemäß Vorlage,