Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf
- S.189
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2013 wurde eine diesbezügliche Umsetzung empfohlen. Das zuständige Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV sagte in der dazu abgegebenen Stellungnahme eine diesbezügliche Umsetzung zu.
Berechnung Ausnutzung
(individuelle) Haftungsobergrenze der Stadt
Innsbruck
Die Kontrollabteilung führte in Zusammenarbeit mit dem zuständigen
Leiter des Referates Budgetabwicklung und Finanzcontrolling des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV die in der maßgeblichen Verordnung des Landes Tirol vorgesehene Kategorisierung der
Haftungen nach Risikoklassen durch. In Abhängigkeit des sich aus der
jeweiligen Risikoklasse ergebenden Risikofaktors ermittelte die Kontrollabteilung den summierten Wert der Haftungen der Stadt Innsbruck
zum Stichtag 31.12.2012. Dieser Wert entspricht – bei individueller Betrachtung der Stadtgemeinde Innsbruck – 91,25 % der verordnungsmäßig verankerten Haftungsobergrenze.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 07.11.2013:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 21.11.2013 zur Kenntnis gebracht.
Gleichzeitig wird gem. § 73 (2) IStR die Entlastung der Bürgermeisterin beantragt.
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Zl. KA-08253/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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