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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf

- S.32

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Ein wichtiger Punkt ist eben der Gestaltungsspielraum. Dabei geht es darum, die
gefallenen Entscheidungen, also die Fixpunkte in einem Planungs-, einem Beteiligungsprozess zu definieren. Welche rechtlichen Vorgaben, welche bereits gefallenen
Entscheidungen und rechtlichen Bestimmungen gibt es?
Ein Beispiel könnte sein: Wir planen einen
Verkehrsweg und es gibt Straßenfluchtlinien. Das sind Fixpunkte, die gilt es zu definieren und von Anfang an zu kommunizieren. Weiters ergibt sich auf Grund dieser
Fixpunkte auf der anderen Seite der Gestaltungsspielraum. Dieser ergibt dann die
räumlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen.
Aufbauend auf all diese Ausführungen geht
es dann darum, eine Empfehlung zum Umgang mit den Ergebnissen abzugeben. Auf
diesen Punkt komme ich später noch zu
sprechen.
Eine Empfehlung zum Umgang heißt auf
jeden Fall, dass man sich mit den Ergebnissen respektvoll auseinandersetzt und in den
Abwägungs- und Entscheidungsprozess mit
aufnimmt.
Das heißt, wir haben jetzt im Leitfaden zwei
qualitative Kriterien erreicht. Der erste
Punkt, der Kurzcheck, hat ergeben, Beteiligung macht Sinn und ist möglich. Es wurde
ein Grobkonzept in Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung und in enger Abstimmung mit der Politik ausgearbeitet. Es führte auch zu ressortpolitischen Zustimmungen. Das steht hier im Plural, wie vorher
schon erwähnt, werden ja Beteiligungsprozesse meist ressortpolitisch übergreifend
ausgeführt.
Hat man das erreicht, kommt dieses Grobkonzept zu uns, um es nochmals inhaltlich
zu prüfen, ob es wirklich den Kriterien entspricht. Es dient aber auch unserer Information, da wir einfach auch wissen müssen,
wo in der Stadt Innsbruck bzw. im Magistrat
welche Beteiligungsprozesse ablaufen.
Verläuft diese Vorhabens-Prüfung positiv,
kommen wir zur Einbringung der Vorlage
beim zuständigen politischen Entscheidungsorgan. Da kommt dann nochmals ein
ganz wichtiger Punkt zum Tragen.
Diese vorher erwähnte Empfehlung, die
quasi von der Ressortpolitik getroffen wird,
GR-Sitzung 21.11.2013

gilt es jetzt in eine Zusage zur Berücksichtigung der Ergebnisse umzuwandeln. Das
bedeutet, man nimmt die Ergebnisse verbindlich in den Abwägungs- und politischen
Entscheidungsprozess auf. Wobei hier natürlich das politische Entscheidungsorgan
sich nicht daran binden muss.
Das war soweit unser Prozessverständnis
von Beginn an, mit den Arbeitsgrundlagen
und im Detail mit dem Leitfaden, der bereits
im Intranet zur Verfügung steht.
Jetzt liegt es an uns, aufbauend auf diesem
Prozessverständnis, für die Zukunft Maßnahmen zu entwickeln. Das liegt aber nicht
an uns allein, denn das ist eine gemeinsame Arbeit, die wir in nächster Zeit gemeinschaftlich angehen wollen.
Grundlegend möchten wir hier nur einen
ganz kleinen Ausblick geben, der eben auch
auf dieses Prozessverständnis nochmals
hinweist. Das deshalb, weil dieses gemeinsame Prozessverständnis jetzt einfach lebendig werden muss. Es muss auch innerhalb der Verwaltung bekannt werden, wo
die Ansprechstellen sind, die zur Weiterentwicklung von Beteiligungsverfahren zur
Verfügung stehen und welche Instrumente
wir nutzen können.
Das ist der aktuelle Stand. Jetzt geht es
darum, das weiterzuentwickeln. Vor allem in
Hinblick darauf, dass auch die Öffentlichkeit
ein Stück vom Beteiligungskuchen abbekommt.
GR Onay: Wir haben im Ausschuss für
BürgerInnenbeteiligung, Petitionen und Zivilgesellschaft zwei wesentliche Punkte, um
das nochmals vor Augen zu führen.
Punkt eins ist die BürgerInnenbeteiligung.
Das sind Projekte, die von der Verwaltung
und der Politik an uns herangetragen werden. Wir als Ausschuss sind da auch ein
qualitätssicherndes politisches Gremium. In
diese Richtung werden auch die Ausschussmitglieder weitergebildet. Es ist uns
wirklich wichtig, dass sich der Ausschuss
dementsprechend als politisches Qualitätsgremium etabliert.
Wir prüfen die Anträge, ob sie für BürgerInnenbeteiligung tauglich sind oder nicht. Das
geschieht aus dem Grund, dass BürgerInnenbeteiligung auch Vertrauensarbeit ist.
Sie ist in erster Linie auch Kulturarbeit und
das erlaubt keine Fehler. Deshalb kommen