Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf

- S.46

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Es gibt zwei kritische Stellungnahmen von
Seiten der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft und der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
weil das eines der letzten Grundstücke ist,
die wir in diesem Bereich zur Verfügung
stellen können.

re die in der EZ 498 KG Amras zu CLastenblatt Nr. 20 einverleibte Dienstbarkeit, werden von der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) übernommen.
4.

Angesichts dessen, dass aber die Realisierung eines Wohnbaus mit möglicherweise
140 Wohnungen und einer dringend notwendigen Firmenerweiterung verbunden ist,
darf ich Ihnen das positiv zur Beschlussfassung empfehlen.
Es hat im Stadtsenat zwei Beschlussvorschläge gegeben. Heute ist aber nur noch
über einen Vorschlag des Stadtsenates
abzustimmen.
14.

I-RA 779/2013
Stadtgemeinde Innsbruck, Einbringung der Grundstücke
Nrn. 1643/7, 1644/3 und 3040 (Öffentliches Gut), KG Amras, in die
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG)

Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ;
6 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 20.11.2013:
1.

Die Stadt Innsbruck bringt die Grundstücke Nrn. 1643/7, 1644/3 und die für
die Umsetzung des Bauvorhabens
notwendige Teilfläche des Grundstücks
Nr. 3040, alle vorgetragen in EZ 498,
KG 81102 Amras (öffentliches Gut), in
die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) ein. Die Einbringung der
Teilfläche aus Grundstück Nr. 3040 erfolgt erst nach Vorliegen der rechtskräftigen Straßenfluchtlinie, dem auf dieser
Grundlage konzipierten Wohnbauprojekt und der sich daraus ergebenden
konkreten Grundstücksgröße der abzutretenden Teilfläche.

2.

Voraussetzung für die Einbringung ist
die Erteilung der Exkamerierungsbewilligung durch die Straßenverkehrsbehörde.

3.

Sämtliche mit diesen Grundstücken
verbundenen bücherlichen und außerbücherlichen Belastungen, insbesonde-

GR-Sitzung 21.11.2013

15.

Das Straßenprojekt und sämtliche Umbaumaßnahmen in dem betroffenen
Bereich sind durch die Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) zu
beauftragen, in Abstimmung mit der
Mag.-Abt. III, Tiefbau, zu planen und
durch die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) zu finanzieren.
I 11835/2013
Stadtmagistrat Innsbruck, Fahrtkostenzuschuss - Novellierung
Nebengebührenverordnung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 6.11.2013:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Verordnung über die
Nebengebühren der BeamtInnen der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird, wird
beschlossen.
Die Verordnung tritt mit 1.1.2014 in Kraft.
StR Wanker: Ich bin für diesen Akt sehr
dankbar. Der Fahrtkostzuschuss ist etwas
ganz wichtiges für die MitarbeiterInnen der
Stadt Innsbruck.
Ich bin aber auch dem Personalamt sehr
dankbar, die zwischen dem Stadtsenatsakt
und dem heute vorliegenden Akt doch noch
Erläuterungen zu dieser Verordnung beigelegt haben. Dadurch werden Fragestellungen, die auftauchten klargestellt. Danken
möchte ich dem Personalamt für diese Ergänzung zur Novelle der Nebengebührenverordnung, weil damit die Unklarheiten
entsprechen beseitigt waren.
GR Buchacher: Ich habe eine Bitte für die
Zukunft. Aus dem Akt ist zu entnehmen,
dass die vorgesetzte Stelle sagt: "… das
Einvernehmen mit dem Ausschuss wurde
hergestellt."
Ich würde darum bitten, wenn das Einvernehmen nicht hergestellt wurde, den Satz
dann wenigstens wegzulassen.