Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf

- S.48

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Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben und die betreffenden
Bürgschaftsverträge samt Erklärung zu
Gunsten der Tiroler Sparkasse Bank
AG zu unterzeichnen.
19.

20.

Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG), Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für einen
zum Neu- bzw. Zubau beim Bundesrealgymnasium Adolf-PichlerPlatz Nr. 1 aufzunehmenden Kredit

IV 11714/2013
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG), Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für drei für
den Liftzubau bei verschiedenen
Wohnbauobjekten aufzunehmende Kredite

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 6.11.2013:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürge und Zahler nach
§ 1357 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) für die Rückzahlung von drei
Wohnhaussanierungskrediten über insgesamt € 1.760.000,-- (Zinssatz 0,65 %Punkte über dem 3-Monats-EURIBOR, ohne Rundung mit vierteljährlicher Anpassung
und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit zwölf
Jahre, Rückzahlung in 24 halbjährlichen
Pauschalraten), die die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) bei der Tiroler
Sparkasse Bank AG zur Finanzierung der
Errichtung von Liften bei verschiedenen
Wohnhausobjekten im Rahmen der Bestimmungen des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes (TWFG) 1991 aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben und den betreffenden Bürgschaftsvertrag zu Gunsten der Tiroler Sparkasse
Bank AG zu unterzeichnen.

IV 11736/2013

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 6.11.2013:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürge und Zahler nach
§ 1357 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) für die Rückzahlung von drei
Wohnhaussanierungskrediten über insgesamt € 6.900.000,-- (Zinssatz 0,59 %Punkte über dem 3-Monats-EURIBOR, ohne Rundung mit vierteljährlicher Anpassung,
Laufzeit zehn Jahre, Rückzahlung in zwanzig halbjährlichen Kapitalraten zu je
€ 345.000,-- zuzüglich Zinsen), den die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) bei der Tiroler Sparkasse Bank AG als
Finanzierung für den Neu- bzw. Zubau im
Gymnasium Adolf-Pichler-Platz Nr. 1 aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Haftungserklärung abzugeben und den betreffenden Bürgschaftsvertrag samt Erklärung zu Gunsten
der Tiroler Sparkasse Bank AG zu unterzeichnen.
21.

IV 11738/2013
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG), Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für einen für
das Objekt "Betreutes Wohnen",
Liebeneggstraße Nr. 2a, aufzunehmenden Kredit

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 6.11.2013:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürge und Zahler nach
§ 1357 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) für die Rückzahlung eines
Kredites über € 2.100.000,-- (Zinssatz
0,79 %-Punkte über dem 3-MonatsEURIBOR, ohne Rundung mit vierteljährlicher Anpassung und vierteljährlicher Zinszahlung, Laufzeit 25 Jahre, Rückzahlung in
GR-Sitzung 21.11.2013