Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf
- S.72
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gonnene Weg, unter Mitfederführung des
damaligen Obmannes des Verkehrsausschusses, StR Gruber, endlich einmal zu
Ende gegangen werden muss.
Ich komme jetzt zum Konzept des Jahres
2011, welches damals interessanterweise
von den Zuständigen für Verkehr in der
SPÖ und auch in der ÖVP immer positiv
mitgetragen wurde. Damals ist es meiner
Erinnerung nach in der damaligen Koalition
an "Für Innsbruck" gescheitert.
StR Gruber, laut Zusatzantrag möchtest Du
heute die Gebühr von € 0,70 auf € 0,50 reduzieren. Damals hast Du € 1,-- für dieselbe
Zeitspanne mitgetragen. Wenn Ihr heute in
der Innenstadt 19.00 Uhr anstatt 21.00 Uhr
fordert, erinnere ich Dich daran, dass damals 22.00 Uhr vorgesehen war. Wenn Du
heute in manchen Gebieten gegen die
Parkstraßen wetterst, kann ich Dir sagen,
dass damals die Rede davon war, in den
Außenzonen nur Parkstraßen einzurichten.
Wenn Du Begleitmaßnahmen einforderst,
kann man die damaligen Papiere von vorne
nach hinten und von hinten nach vorne
durchlesen und es war keine einzige vorgesehen. Wenn Du kritisierst, dass keine Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung im klassischen, uns heute präsentierten, informellen
Sinne stattgefunden hat, suche ich in jenem
Papier verzweifelt irgendeinen Hinweis. Du
weißt natürlich genau, dass die Bürgerinnen
und Bürger, die zuhören, irgendwann einmal merken, wer ihnen ein "X" für ein "U"
vormacht und sie populistisch an der Nase
herumführt. Ich bin froh, dass uns heute
Bürgerinnen und Bürger zuhören.
Bei der Parkraumbewirtschaftung kann man
nicht von Straßenzug zu Straßenzug und
von Stadtteil zu Stadtteil fragen, was man
will und dass man es so macht. Dann hätten
wir in einer Stadt wie Innsbruck 25 oder
vielleicht noch mehrere, unterschiedliche
Parkraumbewirtschaftungssysteme. Das ist
für die eigene Bevölkerung und für die Besucherinnen und Besucher unmöglich.
Soweit zur Ehrlichkeit. Man kann ja einmal
sagen, dass wir jetzt etwas fertig machen,
das Ihr damals auch gerne gehabt hättet.
Ihr habt es damals nicht ganz geschafft.
Jetzt ist die Zeit reif und es wurde mit anderem Schwung angegangen. Ihr seid zwar
nicht glücklich darüber, denn das eine oder
GR-Sitzung 21.11.2013
andere hätte man vielleicht anders gemacht.
StR Gruber, wenn man Eure Anträge, die
ich auch gerne den Bürgerinnen und Bürgern überreiche, wirklich ernst meint, führt
Ihr jegliche Steuerung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Innsbruck ad absurdum.
Wer sagt, dass die armen Studierenden
keine Anwohnerinnen- bzw. Anwohnerparkkarte erhalten? Was ist die Voraussetzung?
Sie benötigen den Hauptwohnsitz. Wir lechzen immer nach Hauptwohnsitzbewohnerinnen und -bewohnern - Stichwort Finanzausgleich.
Man muss den Studierenden ehrlich sagen,
dass man sich für die Wahl des Hauptwohnsitzes entscheiden muss. Wenn man
diesen zum Beispiel lieber in Ried im Innkreis hat, damit man die dortigen Vorteile
ausnützen kann und man vielleicht noch als
besonders begabte Studentin bzw. Student,
vom Land Oberösterreich ein Stipendium
erhält, da man Oberösterreicherin bzw.
Oberösterreicher ist, erfüllt man für den Erhalt einer Parkkarte in der Stadt Innsbruck
die Voraussetzungen nicht.
Mann möchte in Innsbruck ohne Hauptwohnsitz auch alle Vorzüge einer Hauptwohnsitzbewohnerin bzw. eines Hauptwohnsitzbewohners. Das geht bei Studierenden und auch bei anderen nicht. Wenn
es so wichtig ist, mit dem Auto von Oberösterreich nach Innsbruck zu kommen und
dieses die gesamte Woche im öffentlichen
Raum geparkt ist, muss ich hier den Hauptwohnsitz anmelden.
GR Kritzinger hat erwähnt, dass man nicht
mehr ins Tiroler Landestheater gehen kann,
da die Parkraumbewirtschaftung im Zentrum bis 21.00 Uhr geht. Wir können auch
nicht mehr in der Nacht arbeiten.
(GR Kritzinger: Es ist zu teuer.)
Ich weiß nicht, wie bekannt es im Gemeinderat ist. Die Tiefgaragen sind generell immer noch teuer, haben sich in den letzten
Jahren jedoch bewegt. Ich lese jetzt die
Tiefgaragenpreise in Innsbruck vor. Das
muss aushaltbar sein, denn wir haben auch
30 vorgelesene Anträge der ÖVP ausgehalten. Mittlerweise gibt es 7.000 Abstellplätze.
Nach dem Verkehrskonzept des Jahres
1989 waren ursprünglich 4.150 Abstellplätze vorgesehen.