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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf

- S.78

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- 899 -

und man wieder zurück muss, um andere,
begleitende Maßnahmen zu definieren. Ich
bitte im Interesse dessen, da der ruhende
Verkehr, der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und auch der Individualverkehr, Bestandteile dieser Stadt sind. Man
kann nicht alles über einen Kamm scheren
und nicht nur gesamthaft oder individuell
betrachten, sondern muss es auf die Stadt
Innsbruck maßschneidern. Das ist leider
nicht passiert.
Wir werden diesem Gesamtprojekt deshalb
nicht zustimmen und bitten Euch, dem einen oder anderen Änderungsantrag die
Zustimmung zu erteilen. Die Frau Bürgermeisterin wird die, vom Magistratsdirektor
rechtlich geprüften, Abänderungsanträge
vorbringen.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Mir fällt bei
"Murks" der Pachtvertrag Arzler Alm, der
Vorlauf Umbrüggler Alm und die Downhiller
am Paschberg ein.
(StR Gruber: Das hast Du mitbeschlossen.)
Nein.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: StR Gruber,
reg Dich doch nicht so auf.)
StR Gruber: Zur tatsächlichen Berichtigung! Ich bitte Bgm.-Stellv. Kaufmann, solche Wortmeldungen zu unterlassen. Er hat
in beiden Fragen im Stadtsenat mitgestimmt. Du weißt genau, dass es eine unbefriedigende Geschichte war, hast hier jedoch die gleiche Verantwortung wie ich.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Zur tatsächlichen
Berichtigung! Der Akt wurde von mir vorgelegt. Der Pachtvertrag Arzler Alm, wie auch
die Neuerrichtung der Umbrüggler Alm,
wurde jetzt beschlossen. StR Gruber, das
muss festgehalten werden.
Bgm.-Stellv. Kaufmann unterbricht, nachdem die Prüfung der Abänderungsanträge
seitens MD Dr. Holas und MMag. Dr. Joos
abgeschlossen ist, um 21.40 Uhr die Sitzung zwecks Klubobleuteberatung und setzt
diese nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 22.40 Uhr wieder fort.
in

a

Bgm. Mag. Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
GR-Sitzung 21.11.2013

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die dreißig
Abänderungsanträge liegen Ihnen vor. Sie
wurden durchbesprochen. Fünf davon sind
als Abänderungsanträge zuzulassen. Die
restlichen Anträge sind Ergänzungsanträge
und ich bitte die Antragstellerin, mitzuteilen,
wie wir damit verfahren sollten. Acht Abänderungsanträge sind à limine zurückzuweisen.
Die Abänderungsanträge sind vor der Beschlussfassung und die Ergänzungsanträge
nachher zu behandeln.
Der 1. Abänderungsantrag beschäftigt sich
mit der Reduzierung der Beträge von € 0,70
auf € 0,50. Das ist ein Abänderungsantrag
und deshalb vorher abzustimmen.
Der 2. Abänderungsantrag beantragt zusätzliche Kurzparkzonen, welche nicht im
Anhörungsverfahren waren. Das bedeutet,
dass es nicht dem entsprechen würde, dass
nicht im Anhörungsverfahren zusätzliche
Parkzonen eingerichtet werden. Von der
Genese der Verordnung ist dieser Antrag
zurückzuweisen.
Der 2. Abänderungsantrag (Seite 879) wird
à limine zurückgewiesen.
Im 3. Abänderungsantrag geht es darum,
dass "bis 21.00 Uhr" durch "bis 19.00 Uhr"
ersetzt wird. Es entspricht einem Abänderungsantrag.
Im 4. Abänderungsantrag geht es darum,
dass der § 7 ersatzlos gestrichen wird. Es
entspricht einem Abänderungsantrag.
Der 5. Abänderungsantrag entspricht einem
Ergänzungsantrag. Es fehlt die Bedeckung.
Ich darf die Antragstellerin fragen, ob Sie
mir diesen Antrag als Ergänzungsantrag
übermittelt, da es am Inhalte des Antrages
nichts ändert und ob bei künftigen Ergänzungsanträgen, im Einvernehmen mit der
Antragstellerin, der erste Absatz ersatzlos
gestrichen werden kann. Dadurch kann
über den zweiten Teil abgestimmt werden.
Ich würde diesen Antrag trotz fehlender
Bedeckung zulassen.
GRin MMag.a Traweger-Ravanelli: Das ist
in Ordnung. Wir streichen den 1. Absatz
und ändern ihn als Ergänzungsantrag.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Beim 6. Abänderungsantrag fehlt die Bedeckung. Es ist
ein Ergänzungsantrag und ich frage die
Antragstellerin, ob es als Ergänzungsantrag