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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_01-Jaenner.pdf

- S.15

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9.4

IV 6679/2003
KR Strießnig Wilfried, Restaurierung der Fassade und
des Laubengewölbes - zweiter Bauabschnitt HerzogFriedrich-Straße 10 ("Helblinghaus")
Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom

14.1.2004:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG)
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck dem Eigentümer des Gebäudes Herzog-Friedrich-Straße 10 ("Helblinghaus"), KR Wilfried Strießnig, für die
Restaurierung der Fassade und des Laubengewölbes - zweiter Bauabschnitt
einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von € 80.170,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt im Wege der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Hier handelt es sich auch um den zweiten Bauabschnitt, aber wir sind KR
Wilfried Strießnig dankbar, dass er sich dieser großen Aufgabe unterzogen
hat, da durch diese Restaurierung besonders hohe Kosten entstanden sind.
Dafür ist das "Helblinghaus" auch ein Juwel in unserer Altstadt.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Erlauben Sie mir, dass ich
gerade zu diesem Punkt ein paar Worte sage, da die Sanierung des "Helblinghauses" für die Stadt Innsbruck nicht nur aus touristischer Sicht eine
sehr wesentliche Tatsache ist. Es freut mich, dass man an diesem Beispiel
sehr gut erkennt, wie die Zusammenarbeit zwischen Tourismus, Hauseigentümer und der Stadt Innsbruck funktionieren kann.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang beim Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) bzw. beim Obmann,
KR Dkfm. Dr. Hubert Klingan, sehr herzlich bedanken. Ohne dessen tatkräftige Unterstützung, sowohl in der Abwicklung als auch bei der finanziellen Beteiligung an diesem Projekt, wäre das "Helblinghaus" wahrscheinlich heute nicht in diesem schönen Zustand.
Bedanken möchte ich mich auch bei den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Stadtmagistrates Innsbruck, insbesondere im Bereich der
Mag.-Abt. III, Stadtkern- und Ortsbildschutz, da dies eine beispielgebende

GR-Sitzung 29.1.2004