Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_01-Jaenner.pdf

- S.26

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2004_01-Jaenner.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2004
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 21 -

Ich hoffe natürlich nicht, dass dieser erst den Geschäftsführer
der Betriebsgesellschaft (GesmbH) oder den Aufsichtsrat fragen muss, ob
er einen Auftrag vom Einsatzleiter weitergeben muss. Darf ich das "muss
erst gesichert werden" so verstehen, dass es keinen Einwand gibt und alle
dieser Meinung sind, es aber erst im Zuge der Gründung einer Betriebsgesellschaft (GesmbH) in den Vertrag hineingeschrieben werden muss. Wir
reden hier von einer Formsache.
(StR Dr. Pokorny-Reitter: Richtig!)
Ich bin beruhigt, wenn es ist nicht so ist, dass irgendjemand einen Einwand
erheben und das eine Schwierigkeit sein könnte, denn sonst hätte die Aussage "das muss noch gesichert werden" fast wie eine Drohung mit einer
Gefahr geklungen. Damit ist das Thema erledigt.
Nachdem davon die Rede war, dass zur Finanzierung dieser
Betriebsgesellschaft (GesmbH) und ihrer Tätigkeit auch Fremdaufträge hereingenommen werden, wird noch sicherzustellen sein, ob auf kommerzieller Basis Zusatzdienstleistungen für andere Auftraggeber erbracht werden
sollen, was ich im Prinzip vernünftig finden würde. Nur muss dann im
gleichen Sinn in den Gesellschaftsverträgen festgestellt werden, dass die
behördlichen Einsätze auf jedem Fall Vorrang haben. Es geht auch um solche Fragen, dass bei Katastrophen oder Großbränden zusätzliches Personal
geholt werden muss. Das sind Dinge, wo hoffentlich nicht zuerst der Aufsichtsrat der Betriebsgesellschaft (GesmbH) gefragt werden muss, sondern
der Nachrichter gemeinsam mit dem Einsatzleiter vor Ort entscheiden
kann.
GR Engelbrecht: Ich hätte zur Wortmeldung von GR Buchacher eine Frage. Die Frau Bürgermeisterin hat zwar den Kopf geschüttelt,
aber mich würde schon interessieren, warum die Polizei nicht mitwirken
kann bzw. darf, wenn man eine Integrierte Landesleitstelle (ILL) errichtet.
Ich hätte gerne, dass man diese Vorbehalte etwas näher erläutert.
Bgm. Zach: Es ist richtig, dass kein Vollmitglied dabei ist,
denn das ist aus verfassungsrechtlichen Bedenken und auf Grund des Datenschutzes nicht möglich. Wir haben uns sehr wohl damit beschäftigt und
es wird einen eigenen Link geben, aber wir werden nicht gegenseitig in die

GR-Sitzung 29.1.2004