Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_01-Jaenner.pdf
- S.55
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GR Ing. Krulis referiert den Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 19.1.2004.
16.
III 290/2004
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN B2/7, Innsbruck - Innenstadt, Bereich westlich Rathausturm (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN B2, 2. Entwurf, Zeichn. Nr. 3654), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 19.1.2004:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN B2/7, Innsbruck - Innenstadt, Bereich westlich Rathausturm (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. IN - B2, 2. Entwurf, Zeichn. Nr. 3654), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2001, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf
von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
Hier geht es um die Erweiterung des "Rathaus-Neu". Gegenüber dem Cafe
Restaurant Lichtblick soll auf der Westseite ein kleiner runder Baukörper
entstehen, um noch ein zusätzliches gastronomisches Angebot zu schaffen.
Dieser Baukörper trägt wieder die Handschrift von Architekt Dominique
Perrault und Partner. Es ist eine qualitätsvolle Erweiterung sowie eine
sinnvolle Nutzung und steht in keiner Konkurrenz mit dem bestehenden
Campanile. Ich glaube, dass dies eine zusätzliche Verbesserung sowie Bereicherung des Hauses ist.
GR-Sitzung 29.1.2004