Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_02-Feber.pdf
- S.45
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(ÖPNV) usw. kostet Geld. Das ist ein Faktum, mit dem man sich abfinden
muss. Wenn wir sportliche Infrastruktur errichten, dann sind Zuschüsse der
öffentlichen Hand notwendig.
Ich möchte ein Gerücht aus der Welt räumen: Es heißt immer,
in den USA wäre alles ganz anders; dort würde alles privatwirtschaftlich
abgewickelt, was nur bei uns nicht funktionieren würde. Ich war im Frühjahr 2003 in unserer Partnerstadt New Orleans und habe dort das Musterbeispiel des amerikanischen Traumes besichtigt, das ist die Arena für den
Superbowl-Wettbewerb namens Superdome. Dabei habe ich mich genauer
erkundigt und einiges hinterfragt.
Mir wurde mitgeteilt, dass der Superdome von einer privaten
Gesellschaft betrieben werde und Gewinn abwerfe. Als ich mich nach den
Investitionen erkundigt habe, war ich schon ein wenig erstaunt, als mir der
Bürgermeister von New Orleans erklärt hat, dass die Investitionen nicht
von dieser Gesellschaft getätigt würden, sondern von der Gemeinde, vom
Staat Louisiana, kurz, von der öffentlichen Hand; nur der Betrieb dieses
Stadions werde von der privaten Gesellschaft abgewickelt. Dieses Beispiel
ist gut dazu geeignet, mit dem Märchen aufzuräumen, dass anderswo alles
ganz anders ablaufen würde. Das ist nicht so.
Wir haben gemeinsam mit dem Österreichischen Schiverband
(ÖSV) die Bergisel-Sprungschanze errichtet, und diese erfüllt zwei Funktionen: Einerseits stellt sie sportliche Infrastruktur zur Abhaltung von Skisprung-Veranstaltungen dar. Früher hat man zweimal im Jahr springen
können, wenn die Schanze präpariert war. Heute ist ein Mattenbelag vorhanden, und von Mitte September bis zum Beginn der Wintersaison wird
auf der Bergisel-Sprungschanze jeden Tag trainiert. Für diese Infrastrukturkosten hat im Wesentlichen die öffentliche Hand bezahlt.
Auf Grund des Mietvertrages hat sich die Bergisel BetriebsgesmbH verpflichtet, Investitionen innerhalb ihres Bereiches bis zu einem
Betrag in der Höhe von ATS 25 Mio zu tragen. Diese Investitionspflicht
hat die Bergisel BetriebsgesmbH im Wesentlichen erfüllt, auch wenn die
Endabrechnung meines Wissens noch nicht vorliegt. Für einzelne Punkte
gibt es sicherlich unterschiedliche Ansätze, ob sie nun zur Bergisel-Sprungschanze zu zählen sind oder nicht; diese vertragliche Bedingung ist jeden-
GR-Sitzung 26.2.2004