Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_02-Feber.pdf

- S.92

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1. Der in der nicht öffentlichen Sitzung zu referierende Überling ist binnen 14 Tagen nach allseitiger beglaubigter Vertragsunterfertigung an
die Stadt Innsbruck zu bezahlen.
2. Jeder Vertragsteil sichert dem anderen ausdrücklich die Freiheit von
bücherlichen und außerbücherlichen Belastungen zu.
3. Die Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung übernehmen die beiden Firmen Innerebener Bauträger GesmbH
und Innerebner Immobilien KEG, diese tragen auch die Kosten der
notwendigen Teilung und Vermessung. Die aus Anlass dieses Rechtsgeschäftes zur Vorschreibung gelangenden Abgaben, Steuern und Gebühren wie insbesondere Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr
trägt jeder Erwerber hinsichtlich seines Anteiles selbst, die übrigen
Kosten übernimmt die Firma Innerebner.
4. Im Übrigen wird die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG)
mit der weiteren Abwicklung dieses Rechtsgeschäftes beauftragt.

17.

IV 717/2004
IISG 16/2004
Stadtgemeinde
Innsbruck, Tausch einer Teilfläche von
2
341 m aus dem städtischen Seegrundstück 615/1, vorgetragen in EZ 1129, KG 87003 Eben am Achensee,
mit den Grundstücken 1679/312 und 1679/363, beide
vorgetragen in EZ 31, KG
87001 Achental, mit einer
2
Gesamtfläche von 937 m der Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG)
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
25.2.2004 inklusive der im Aktenvermerk vom 20.2.2004 vereinbarten Nebenabrede:
1. Die Stadt Innsbruck als Eigentümerin des Grundstückes 615/1, vorgetragen in EZ 1129 GB Eben am Achensee, übereignet und übergibt die
im Vermessungsplan Dipl.-Ing. Dr. Anton Avanzini,
GZl. 6640, vom
18.12.2003, ausgewiesene Teilfläche von 341 m2 aus dem Grundstück 615/1 an die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) im Tauschwege
und erhält von der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) im Tauschwege
deren Grundstücke 1679/312 und 1679/363, beide vorgetragen
in
EZ 31 GB 87001 Achental, mit einer Gesamtfläche von 937 m2. Die
Übergabe und Übernahme erfolgt jeweils in den bestehenden Rechten
und Lasten.

GR-Sitzung 26.2.2004