Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_02-Feber.pdf
- S.94
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Besonderes, aber durch den Stand des Niederwassers eilt es mit dem Baubeginn.
Finanzdirektor Dr. Hörnler bzw. das zuständige Amt hat Bedenken angemeldet, ob die Stadt Innsbruck durch das zur Verfügung Stellen dieses Grundstückes nicht einen Nachteil hat. Man hat dann in einer
Nebenabrede - das ist im Aktenvermerk festgehalten - zum Tausch- und
Dienstbarkeitsvertrag mit der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) festgehalten, dass im Nachhinein die Wertgleichheit noch einmal überprüft wird.
Die Stadt Innsbruck hat diesbezüglich Bedenken angemeldet.
Wir wissen, dass sich auf dem Grundstück vor der Gaisalm welches die Stadt Innsbruck bereits besitzt - noch einige Grundparzellen
befinden, die der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) gehören. Diese Grundparzellen grenzen an das felsige Grundstück und wären für die Stadt Innsbruck von Vorteil. Es wurde festgehalten, dass nach dem vorläufigen Geschäft die Wertgleichheit nachgerechnet wird. Es wurde uns bereits zugesagt, dass man auf Grund der vereinbarten Kriterien noch einmal überprüfen wird, ob die Stadt Innsbruck vielleicht nicht die eine oder andere angrenzende Parzelle erhält.
Es ist dies ein Appendix bzw. eine offizielle Nebenabrede, die
im Akt festgehalten wurde. Das wurde zwischen den Vertretern der Tiroler
Wasserkraft AG (TIWAG), Vorstandsvorsitzenden Dr. Wallnöfer, Dr. Zanon, Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski und mir vereinbart, um diesen Weg
offen zu halten. Das Hotel Fürstenhaus soll sehr schön werden und ich
werde versuchen, den einen oder anderen Vorteil für die Stadt Innsbruck
herauszuholen.
GR Schuster: Ich möchte auf die Wertgleichheit hinweisen:
Ein Seegrundstück das bebaut werden kann, kann das Hundertfache wert
sein als ein Grundstück, das auch am See liegt und nicht bebaut werden
kann. Ich weiß, wovon ich spreche. Deshalb muss ich mit Nachdruck darauf hinweisen, dass es bei diesem Grundstück - so klein es im vorliegenden Fall mit 300 m2 aussieht - mit einem Tausch nicht getan ist. Ein solches
Grundstück, auf dem ein paar kleine Schiffe liegen, ist mehr oder weniger
ein Wiesengrundstück und daher wertlos. Ich bitte mit Nachdruck darauf zu
achten.
GR-Sitzung 26.2.2004