Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_03-Maerz.pdf
- S.101
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sicherlich nicht verwenden. Es müsste doch möglicherweise gelingen, mit
einer veröffentlichten und entsprechend angebrachten Bäderordnung, die
entsprechend ergänzt werden müsste und beim Eingangsbereich angebracht
ist, unter Umständen das Auslangen zu finden.
Ich darf ersuchen - die Stadt Innsbruck hat ja nicht die einzigen Badeanstalten - Regelungen auch aus den anderen Landeshauptstädten
einzuholen. Vielleicht kann hier ein Konnex mit den Erfahrungen der anderen Schwimmbäder in den anderen Städten geschlossen werden, dass man
eine einheitliche Linie findet. Ich glaube, dass es meiner Ansicht nach mit
einer entsprechend verlautbarten gut angeschlagenen und geänderten Bäderordnung genügen müsste.
StR Dr. Patek: Ich denke mir auch, dass es eine Regelung über
eine Verlautbarung geben wird müssen. Ich stelle mir zwei Situationen vor:
Jemand kommt in ein Schwimmbad und nimmt als Begleitperson den Gratiseintritt in Anspruch. Damit hat er einen eigenen Vertrag geschlossen, den
man in die Bäderordnung so aufnehmen kann. In diesem steht, wer diese
Leistung in Anspruch nimmt, ist automatisch sozusagen im Rahmen des
Inanspruchnehmens dieser Gratiskarte verpflichtet, die Aufsichtspflicht
wahrzunehmen. Damit ist das Problem gelöst.
Es gibt noch eine zweite Situation und die zeigt die Unschärfe
dieses bisherigen Schreibens. Ich denke an meine eigene Situation. Ich bin
mit meinem Kind Babyschwimmen gegangen und habe Eintritt für das
Schwimmbad bezahlt. Das heißt, dass ich gar nicht unter diesen Passus fallen würde, aber selbstverständlich bin ich dafür verantwortlich, dass ich das
Kind dort nicht allein lasse. Wenn man das Ernst nimmt, dass das ungeklärte Fälle werden, dann ist die logische Folge, dass ich als Vater selbstverständlich, wenn ich das Schwimmbad besuche und auch wenn ich selber
eine Karte mit einem kleinen Kind löse, den Zettel unterschreiben müsste.
Das würde meiner Meinung in den Innsbrucker Schwimmbädern nach ganz
eindeutig zu weit gehen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Bei den Eltern ist die Haftungsfrage
klar.)
Bgm. Zach: Man sieht, dass wir gemeinsam daran wirken werden, was sehr zielführend ist. Andere Schwimmbäder haben sicher die glei-
GR-Sitzung 25.3.2004