Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_03-Maerz.pdf
- S.13
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- 303 -
Dieser Abgang vom Sondervermögen ist im Wesentlichen auf eine weitere
Kostensteigerung bei den Heilmitteln und Heilbehelfen, insbesondere aber
auf die zunehmenden Kosten für die Anstaltspflege zurückzuführen. Bei
den Beiträgen an den Tiroler Krankenanstaltenfinanzierungsfonds ist im
Gesetz eine jährliche Steigerung um 5 % festgelegt. Dazu kommen noch
Kostensteigerungen durch Aufenthalte in privaten Krankenanstalten. Auch
im Bereich der Bestattungskostenbeiträge waren Kostensteigerungen im
Ausmaß von 46,42 % gegenüber dem Jahr 2002 festzustellen.
Die Einnahmen sind gegenüber dem Jahr 2002 konstant geblieben, während die Ausgaben um zirka € 270.000,-- zugenommen haben.
Daraus ergibt sich, dass eine ausgeglichene Bilanzierung in Zukunft nur
dann möglich sein wird, wenn die Ausgaben durch entsprechende Maßnahmen gesenkt werden können. Möglich erscheint dies in jenen Bereichen, in denen keine vertragliche Bindung mit den Ärzten besteht, wie etwa
im Bereich der Aufzahlung für Krankenhäuser und Sanatorien bei Inanspruchnahme einer höheren Gebührenklasse, im Zahnbereich (außervertragliche Leistungen) oder im Bereich der Heilbehelfe durch Einführung
von Tarifen. Denkbar wäre auch die Erhöhung von Selbstbehalten.
Die Verwaltungskommission ist der Auffassung, dass die beispielhaft erwähnten Maßnahmen nur dann greifen können, wenn die so genannte Überlingsregelung - eine Innsbrucker Einmaligkeit im Übrigen abgeschafft wird.
Die von der Verwaltungskommission mehrfach vorgeschlagene Änderung des Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetzes 1998 wurde vom Landesgesetzgeber nach wie vor noch nicht beschlossen. Ich darf mitteilen, dass diesbezüglich große Bereitschaft herrscht. Die
erhofften Einsparungen der Kosten beim Wochengeld und den Bestattungskostenbeiträgen (€ 90.300,-- im Jahr 2003) sind damit nicht eingetreten. Es ist davon auszugehen, dass diese Kosten in Zukunft weiter steigen
werden. Dies ist darin begründet, dass in der Folge der Änderung des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes der Bestattungskostenbeitrag für Beamte im Ruhestand nunmehr von der Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck (KUF) zu tragen ist.
GR-Sitzung 25.3.2004