Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_03-Maerz.pdf
- S.93
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Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich bin mit dieser Problematik als Behindertenreferent schon konfrontiert worden. Es hat sich der Behindertenbeirat der Stadt Innsbruck mit dieser Frage befasst und hat dieses
Problem an mich herangetragen. Ich habe den Vorstandsvorsitzenden
Dr. Schmid geschrieben und habe ihn um Aufklärung gebeten. Er hat mir
sehr umfassend geantwortet und hat auch in dem Schreiben zwei oder drei
Beispiele genannt, wo in der Vergangenheit offensichtlich behinderte Menschen zwar in das Schwimmbad hinein begleitet, dort aber dann sich selbst
überlassen wurden, und es eher einem Zufall zuzuschreiben ist, dass nichts
passiert ist. Ich weiß nicht, ob das körperlich oder geistig behinderte Menschen waren.
Ich würde vorschlagen, dass man diesen Antrag dem
Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuweist.
Ich würde den Schriftverkehr, der schon besteht, dann auch dem Stadtsenat
zuleiten, um darüber zu beraten. Möglicherweise muss man diese Verpflichtungserklärung oder diese Haftungserklärung doch so formulieren,
dass diese nicht diskriminierend wirkt.
Grundsätzlich, glaube ich, ist so eine Vorgangsweise schon
richtig, wenn geistig oder körperlich behinderte Menschen mit einer Begleitperson in Schwimmbäder gehen. Die Begleitperson kann kostenlos
diese Personen begleiten, und es wird dann auch klar gestellt, dass sie die
Haftung übernehmen und dass nicht die Bäderverwaltung das tun kann. Ich
glaube, dass es darum geht. Hier ist eine entsprechende Formulierung in
dieser Verpflichtungserklärung zu finden, die dann auch den entsprechenden Intentionen entspricht.
GR Mag. Schindl-Helldrich: Ich denke schon, dass man sich
mit dieser Sache noch etwas näher befassen und sich das sehr umfassend
ansehen muss. Ich sehe schon ein Problem dabei: Wie soll jemand an der
Kassa beurteilen können, welcher Mensch mit Behinderung jetzt tatsächlich sozusagen fähig ist, dieses Schwimmbad alleine zu betreten und wer
nicht? Sind die Angestellten dort dafür ausgebildet, dass sie das beurteilen
GR-Sitzung 25.3.2004