Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_04-April.pdf

- S.35

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sen, inwieweit eine Erweiterung möglich ist. Es wurde eine entsprechende
Planung ausgearbeitet.
Der entsprechende Bebauungsplan wurde auch schon im Gemeinderat behandelt und es wurde der Beschluss gefasst, dass seitens der
Stadtgemeinde Innsbruck die Finanzierung vorgenommen wird, weil nach
dem Tiroler Sozialhilfegesetz die Errichtung und Erhaltung von Wohn- und
Pflegeheimen von den Gemeinden wahrzunehmen ist. Das Land Tirol hat
die Förderungsrichtlinien hinsichtlich der Wohn- und Pflegebetten geändert. Ursprünglich wurden ATS 300.000,-- pro Pflegebett und € 1.000,-pro Quadratmeter gewährt. Man hat also diese Direktförderung abgeschafft.
Jetzt werden € 1.350,-- pro Quadratmeter gewährt und auf
Grund dieser geänderten Richtlinien des Landes Tirol ist nunmehr der
diesbezügliche Beschluss des Gemeinderates zu fassen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Danke vielmals! Ich stelle
fest, dass die Pflegeoffensive des Landes Tirol durch die Gemeinden finanziert wird; in diesem Beispielsfall durch die Stadt Innsbruck mit einem Betrag in der Höhe von € 642.492,71.
StR Dr. Patek: Ich wollte auch diese Feststellung machen und
denke mir, dass eigentlich die Stadt Innsbruck das in der Form nicht auf
sich beruhen lassen sollte. Eine Pflegeoffensive, die das Land Tirol ausruft
und die Gemeinden diese gegenüber früheren Zeiten in erhöhtem Maße finanzieren müssen, ist eine Absurdität. Wenn jemand im Pflegebereich offensiv wird und unter dem Titel Pflegeoffensive vom Land Tirol noch bestraft wird, so ist das eine Vorgangsweise, die man nicht akzeptieren kann.
Bgm. Zach: Trotz allem ist die Qualität der Pflegebetten mit
dem Darlehen als solches noch sehr viel günstiger, als wenn die Stadt Innsbruck das selber errichten müsste. Man muss noch dazu sagen, dass wir ein
wesentliches Einweisungsrecht haben. Diesbezüglich haben wir mit den
anderen Gemeinden eine gewisse Solidarität, die man aber - hier hat StR
Dr. Patek Recht - in jeder Argumentation entsprechend erwähnen muss,
weil gelegentlich auch umgekehrt argumentiert wird.

GR-Sitzung 29.4.2004