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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_04-April.pdf

- S.53

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- 465 -

Wir beschließen heute unsere Absicht, den Zuschlag zu erteilen. Dann kommt nach dem Bundesvergabegesetz die Stillhaltefrist, wo der
übergangene Bieter noch einen Einspruch an der Vergabekontrollstelle machen könnte. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, können wir den Zuschlag
erteilen. Heute wird ausgewählt, wer unserer Meinung nach der Bestbieter
ist und äußern mit Beschluss die Absicht der Zuschlagserteilung.
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Dies unterliegt nicht der Bundesvergabeordnung und daher ist der Zuschlag direkt zu erteilen. Das ist rechtlich
abgeklärt.)
Ich glaube, dass es nach dem Bundesvergabegesetz zu regeln ist.
Aus den von StR Dr. Patek geäußerten Gründen werden wir
dagegen stimmen, …
(Bgm. Zach: Das ist aber wirklich schade.)
… aber ich möchte doch auf zwei Sachen aufmerksam machen, wo ich bitte, dies bis zum endgültigen Vertrag zu berücksichtigen.
Im Punkt zwei vor den alternativen Kaufpreisen ist die Festlegung, dass die Verschiebung der vorläufigen Eigentumsanteile zwischen
den zwei Teilen der Bietergemeinschaft sich gegenüber der Verkäuferin auf
den gesamthaft zu bezahlenden Grundkaufpreis bei gleicher Nutzung nicht
auswirkt. Diese Formulierung ist nicht zu 100 % klar. Wenn sich zwischen
der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) und der ZIMA, Wohn- und Projektmanagement
GesmbH etwas verschiebt - es gibt in der Beilage ja mehrere Pläne -, dann
darf sich das auf die Gesamtsumme, die der Stadt Innsbruck zusteht, nicht
auswirken. Das ist der Sinn dieses Punktes.
Das heißt dann aber auch Einschränkung bei gleicher Nutzung, weil diese andererseits in Punkt drei beim Preis einer Flexibilitätsklausel unterworfen ist. Das ist mir nicht 100 %ig klar. Die Formulierungen
im zweiten und dritten Unterpunkt der Erläuterungen zu Punkt drei, Kaufpreis, könnten auch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Käufer und
Verkäufer Anlass geben. Ich bin mit der Flexibilitätsklausel sehr einverstanden, …
(Bgm. Zach: Müssen wir auch, denn sonst können wir nicht weitermachen.)
… da diese vor allem für die Qualität gut ist.

GR-Sitzung 29.4.2004