Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_04-April.pdf

- S.83

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ihn nicht unterbrechen wollte. Tatsache ist, dass GR Mag. Fritz vorher
schon aufgezeigt hat.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es war völlig korrekt.)
(GR Ing. Krulis: Ich habe das klar gesagt, weil ich weiß, dass eine Vermischung zwischen Antragstellung und Debattenredner nicht zulässig ist.)
(Bgm. Zach: Es ist richtig, dass ich GR Ing. Krulis nicht das Wort erteilt
habe.)
GR Mag. Fritz: Die Frau Bürgermeisterin sagt gerade, dass die
Reihenfolge der Wortmeldungen eine andere gewesen wäre. Ich lege Wert
darauf und halte es, wenn ich den Kontrollausschuss referiere, selbst so,
dass man die Berichterstattung des Ausschusses und den Debattenbeitrag
sauber trennt.
Jetzt zur Sache: Der Abbruch dieses Gebäudes in der SanktNikolaus-Gasse 9 hat nicht nur den Sachverständigenbeirat nach dem
Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) aufgeregt, sondern das hat damals, als der Abbruch zum ersten Mal zur Debatte stand, ja auch im Stadtteil St. Nikolaus sehr viele Leute aufgeregt. Es gibt für den Abbruch dieses
Hauses wirklich nur einen einzigen Grund. GR Ing. Krulis hat sehr richtig
gesagt, dass es bautechnisch möglich wäre, dieses Haus in Stand zu halten,
wenn es man nicht absichtlich so weit vergammeln lässt, dass es eines Tages wirklich nicht mehr zu sanieren ist.
Der Grund liegt nicht in dieser Liegenschaft selber, sondern
darin, dass sich dahinter ein großer Baugrund befindet und der Besitzer
diesen einfach durch eine Durchfahrt von der Sankt-Nikolaus-Gasse her
erschlossen haben möchte. Ich behaupte, dass es andere große Möglichkeiten gibt, dieses große und bereits als Bauland gewidmete Grundstück anders als durch eine Durchfahrt von der Sankt-Nikolaus-Gasse her zu erschließen. Diese Durchfahrt für relativ viel Baukubatur - die nach den geltenden Bebauungsregeln in diesem Hof entstehen kann - ausgerechnet über
die enge Sankt-Nikolaus-Gasse zu führen, ist aus der Sicht der Verkehrsplanung nicht der intelligenteste Einfall, den man in diesem Zusammenhang haben kann.
Wie der Sachverständigenbeirat nach dem Stadtkern- und
Ortsbildschutzgesetz (SOG) richtig sagt, ist eine Einfahrt im Parterre - also

GR-Sitzung 29.4.2004