Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_04-April.pdf
- S.94
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ckes nach den bestehenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen gegeben.
Nach Beratung im Bau- und Projekt-Ausschuss wurde der Beschluss des Ergänzenden Bebauungsplanes empfohlen, jedoch mit dem Zusatz, dass eine Vorlage an den Gemeinderat erst nach Vorliegen der erforderlichen Verträge erfolgt.
Der erforderliche Vertrag zum Projekt der Lebenshilfe Tirol
liegt vor.
Die vertraglichen Vereinbarungen beim Erweiterungsprojekt
des M-Preis-Marktes (Franz-Fischer-Straße Nr. 8 bis 12) sind auf Grund
von Uneinigkeiten zwischen Grundeigentümern und Bauwerber nicht erfolgt, sodass der Bauwerber, die M-Preis Warenvertriebs GesmbH, das Ansuchen auf Bebauungsplanänderung vorläufig zurückgezogen hat.
Aus diesen Gründen und um das Vorhaben der Lebenshilfe
nicht zu verzögern, empfiehlt der Bau- und Projekt-Ausschuss den das Projekt M-Preis betreffenden Bereich (Franz-Fischer-Straße Nr. 8 bis 12) aus
dem Planungsbereich des gegenständlichen Ergänzenden Bebauungsplanes
herauszunehmen.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig,
den Ergänzenden Bebauungsplanentwurf Nr. WI - B2/1, Wilten, Bereich
Templstraße 7 bis 17 und Franz-Fischer-Straße 4 bis 16 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. WI - B2, Zeichn. Nr. 3610 - 2. Entwurf), gemäß § 56
Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 (TROG) mit Ausnahme des Bereiches Franz-Fischer-Straße 8 bis 12 (Grundstück 402, 403/2, 404, 405
und 407, alle KG Wilten) zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss hat sich in mehreren Schritten sehr intensiv mit dieser Bebauung auseinandergesetzt. Gerade am Anfang gab es zum Projekt der Lebenshilfe Tirol Diskussionen über GrenzabGR-Sitzung 29.4.2004