Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_04-April.pdf
- S.97
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Mittlerweile sind in diesem verbleibenden Jahr keine Planungen und Aktivitäten vom Eigentümer vorgenommen worden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, nun diesen Flächenwidmungsplan zu überarbeiten. Wenn direkt an die Glockengießerei Grassmayr ein Wohnbau angeschlossen würde, wäre dieser Betrieb massiv gefährdet. Das würde sich
einfach nicht vertragen. Wir wollen neben einer sinnvollen Nutzung des
Grundstückes mit einer höheren Auslastung auch diesen sehr alten, in Innsbruck eingesessenen Betrieb sichern.
GR Mag. Kogler: Die Bausperre im Bereich der Glockengießerei Grassmayr erscheint uns sehr sinnvoll und begründet, wie es GR
Ing. Krulis auch ausgeführt hat. Wir haben auch anderen Bausperren zugestimmt, ich hoffe aber nicht, dass das zur Gewohnheit wird und in Zukunft
ständig mit Bausperren gearbeitet wird, weil solche einen massiven Eingriff in das Eigentumsrecht darstellen.
Ich ersuche den Bau- und Projekt-Ausschuss, nur in den äußersten Fällen Bausperren zu verhängen. In dieser Massivität und Intensität
habe ich die Verhängung von Bausperren im Gemeinderat der Stadt Innsbruck noch nicht erlebt. Ich sage noch einmal, dass die Bausperre im Bereich der Glockengießerei Grassmayr sicherlich berechtigt ist. Ich brauche
aber nicht den Flughafen Innsbruck zu erwähnen, es gibt genug andere Beispiele, wo gefordert wird, dass der Gewerbebetrieb weg muss.
Außerdem gibt es keine aufsichtsrechtliche Möglichkeit, eine
solche Bausperre wieder aufzuheben, vielleicht kann StR Dr. Gschnitzer
noch etwas dazu sagen. Wenn eine Bausperre verhängt wurde, gibt es für
einen Privatmann keine Möglichkeit, ihre Aufhebung zu veranlassen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die Frage ist, ob es ein Rechtsinstrument gibt, um gegen eine Bausperre vorzugehen.)
Es handelt sich um ein sehr hartes Instrumentarium und ich bitte, vorsichtig
damit umzugehen.
StR Dr. Gschnitzer: Ich muss klarstellen, dass Planung im
Wesentlichen damit zu tun hat, die Vorstellungen, die man für die Entwicklung eines Gebietes hat, zu sichern und durchzusetzen. Dazu gibt es sehr
wenige Möglichkeiten. Wenn man nicht weiß, was jemand auf seinem
Grundstück tun will, die Planung aber der Meinung ist, dass sich wie zum
GR-Sitzung 29.4.2004