Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf
- S.139
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sprochen, sich der Sache annehmen zu wollen und im Rahmen des
Möglichen Verbesserungen zu schaffen.
a) Welche Verbesserungen sind seitdem bereits erfolgt?
b) Ist man den Wünschen nach Versetzung nachgekommen? Falls
nein, warum nicht?
c) Welche Maßnahmen sind in Planung? Wurde zum Beispiel ein
Konzept für mögliche Verbesserungen ausgearbeitet?
d) Falls ja: Von welcher Person/oder Personen wurde das Konzept
erstellt? Welche Inhalte hat das Konzept? Welche Maßnahmen
sollen gesetzt werden, um in der Mag.-Abt. V, Soziales eine kunden- und mitarbeiterInnenfreundlichere Situation zu schaffen?
Wann beginnt die Umsetzung des Konzeptes?
2. Da seit Jahren bekannt ist, dass die räumliche Situation, besonders
auch im Wartebereich, sehr beengt und nicht ideal ist: Gibt es bereits
konkrete Pläne für eine allfällige Umsiedlung der Mag.-Abt. V, Soziales in andere Räumlichkeiten? Falls ja: In welche und zu welchem
Termin wird eine Umsiedlung ins Auge gefasst?
3. Wie viele Dienstposten stehen derzeit diesem Amt zur Verfügung?
Wird die Anzahl der Dienstposten als ausreichend erachtet oder wird
in Zukunft an eine Aufstockung gedacht? Falls ja: In welchem Ausmaß?
4. Gab es in den letzten zehn Jahren (1993-2003) eine Steigerung der
Frequenz bzw. einen Anstieg der um Sozialhilfe ansuchenden Personen? Falls ja: Um wie viele Personen? Gab es in diesem Zeitraum eine
Aufstockung des Personals? Falls ja: Um wie viele Dienstposten?
5. Gibt es beim derzeitigen Personal MitarbeiterInnen mit Ausbildung in
Sozialarbeit - zum Beispiel Sozialakademie oder ähnliche? Falls ja:
Wie viele? Wird bei künftigen Nachbesetzungen darauf Bedacht genommen, dieser Art qualifizierte Personen einzustellen?
6. Wird künftig daran gedacht, das städtische Programm der Mag.Abt. V, Soziales so zu adaptieren, dass eine Analyse der Problematik
der Hilfesuchenden besser als bisher erfolgen kann und zum Beispiel
auch darüber Auskunft gegeben werden kann, wie viele Personen trotz
Berufstätigkeit zusätzlich Sozialhilfe beziehen müssen, um ihren Lebensunterhalt sichern zu können, oder wie viele Alleinerzieher und
Alleinerzieherinnen vielleicht mangels bedarfsgerechter Betreuungseinrichtungen gar nicht oder nur im beschränkten Ausmaß arbeiten
können und deshalb um Sozialhilfe ansuchen müssen?
Mag. Fritz, Dr. Patek, Schrom, Linser, alle e. h."
GR-Sitzung 24.6.2004