Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf

- S.28

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- 661 -

vention nicht möglich ist. Dies betrifft nicht den gesamten Alpenraum, sondern sehr genau definierte Maßnahmen und Gebiete, die man nicht aus Jux
und Tollerei, sondern mit vollem Recht unter Schutz gestellt hat. (Beifall
von Seiten der Innsbrucker Grünen)

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski übergibt den Vorsitz an
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Es wurden sehr viele Dinge
in den Raum gestellt, die einer gewissen Richtigstellung bedürfen.
Bei Einreichung eines Projektes und bei Projektbeginn war die
Alpenschutzkonvention noch nicht in Kraft getreten und daher auch nicht
Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens. Durch die lange Verfahrensdauer hat sich in der Berufungsinstanz herausgestellt, dass die Berufungsinstanz der Meinung war, es sei die Alpenschutzkonvention anzuwenden
und daher wurde ohne inhaltliche Prüfung das Verfahren in die erste Instanz rückverwiesen. Das heißt, dass der Umweltsenat weder darüber entschieden hat, ob es sich um ein labiles Gebiet handelt oder ob es dort geologische Gutachten usw. gibt, sondern hat ganz pragmatisch entschieden:
Zurück an den Ausgangspunkt und Neustart.
Das war der Punkt, wo der Betreiber Folgendes gesagt hat:
Liebe Freunde, bei dieser Ausgangslage aufgrund der Alpenschutzkonvention und noch zusätzlich bei diesen Einsprüchen sowie der kontroversiellen
Diskussion um dieses Projekt, ist bei der zu erwartenden Verfahrensdauer
und dem Einsatz der finanziellen Mittel, die dabei noch notwendig sind, die
Rentabilität dieses Projektes in Frage gestellt. Ich kann und will dieses
Risiko mit einem Neustart nicht mehr eingehen. Das ist Faktum. Es ist
nicht darum gegangen, dass dieses Gebiet labil ist bzw. was man darf oder
nicht, denn dies wurde in dem Verfahren überhaupt noch nicht geprüft,
sondern es wurde rein formal entschieden.

GR-Sitzung 24.6.2004