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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf

- S.43

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dann sozusagen ein mehrheitliches Zugriffsrecht über die Beteiligungsverwaltung oder eine Einflussmöglichkeit auf die Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) und sind dort rein von den Eigentumsverhältnissen her gesehen sicherlich nicht ganz schlecht positioniert. Das ist der entscheidende
Punkt.
Wir haben immer gesagt, dass wir diese Anteile an der Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), unabhängig von den Liegenschaften,
deshalb erwerben, weil im Zentralraum Innsbruck die Entscheidungen, was
mit dem Flughafen Innsbruck passiert oder was dort passieren soll, getroffen werden sollen und nicht von irgendwelchen Externen. Daher diese Vorkaufsrechte und diese Aufgriffsrechte. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist, dass wir gerne auf diese Privatisierungsverpflichtung verzichtet hätten, aber sie wurde vom Bund, wie bei allen
anderen Flughäfen in den Bundesländern, vorgeschrieben. Wenn wir daraus etwas Kapital schlagen und damit € 2.550.000,-- lukrieren können, so
ist das sicherlich kein schlechtes Geschäft.
Noch ein weiterer Punkt: Wir vertrauen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) sämtliche Infrastruktureinrichtungen der Stadt
Innsbruck an. In diesem Konzern sind die Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Kanal, Wasser, Abwasser und Elektrizität angesiedelt. Wo soll eine Infrastruktureinrichtung wie der Flughafen
Innsbruck strukturell hinpassen, wenn nicht zu einem Konzern wie es die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ist? Was sollen wir denn dann
tun? Das war für mich eigentlich auch mitentscheidend.
Die Gesellschaftsform ist bei der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) sowie bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) dieselbe. Wir haben in der Satzung eine Sozialpflichtigkeit, eine aktive Eigentümervertretung, einen Aufsichtsrat, der in Richtung Stadt Innsbruck sehr positiv arbeitet. Mir leuchten viele Argumente
ein, aber das Argument von StR Dr. Patek leuchtet mir wirklich nicht ein.
(Beifall)
GR Mag. Fritz: Ich wünsche Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski
viel Glück, erinnere ihn aber an einen Bericht der Kontrollabteilung, in
dem über mehrere Seiten der Schriftverkehr zwischen dem Vorstandsvor-

GR-Sitzung 24.6.2004