Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf

- S.87

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ziehen. Diese Standorte haben gemeinsam, dass sich unmittelbar daneben
kein Hort befindet. Warum machen wir das? Wir wollen mit den städtischen Einrichtungen keine Konkurrenz aufbauen, sondern möchten mit den
uns zur Verfügung stehenden Mitteln ein Angebot schaffen, welches für die
Stadt Innsbruck flächendeckend zur Verfügung steht.
Wenn diese drei Standorte in drei Jahren ausgebaut sind, haben wir in der Stadt Innsbruck ein Angebot für die Schülerbetreuung, welches den Vergleich mit anderen Landeshauptstädten durchaus nicht zu
scheuen braucht. Ich zweifle nicht daran, dass die Eltern dieses Angebot in
Anspruch nehmen. Wir legen sehr viel Wert darauf, dass wir über gutes
pädagogisches Personal verfügen. Die Betreuung der Schülerinnen und
Schüler wird zum Teil durch Lehrerinnen und Lehrer, aber auch durch Erzieherinnen und Erzieher erfolgen.
Wesentlich ist, dass wir in die Fortbildung der Betreuerinnen
und Betreuer bzw. Erzieher in die Fortbildung investieren werden müssen.
Dafür werde ich mich mit Mag. Neu einsetzen, wobei dies auch der Bezirksschulinspektor positiv sieht. In solchen Ganztagsschulen läuft der
Nachmittag nicht gleich ab wie am Vormittag. Am Vormittag findet der
Unterricht und am Nachmittag Lernhilfe und Freizeitbetreuung statt. Das
sind wir den Schülerinnen bzw. Schülern sowie den Eltern schuldig. Ich
glaube, dass mit diesem Angebot, das aus dem heute gefassten Beschluss
resultiert, für die Stadt Innsbruck ein wichtiger Schritt und Beginn gesetzt
wurde.
Wichtig ist zu bemerken, dass der Tarif für Volksschulen
€ 70,-- und für Hauptschulen € 40,--, die schon ein Tagesheim betreiben,
lautet. Es gibt natürlich auch in den Horten soziale Ermäßigungen, weil wir
der Meinung sind, dass diejenigen, die es sich leisten können, einen adäquaten Beitrag leisten sollen. Jene, die eine Unterstützung benötigen, sollen
diese in entsprechender Höhe bekommen. Wir sind nicht dafür, dass das
Angebot gratis sein soll. Diejenigen, die einen Beitrag leisten können, müssen diesen zahlen, aber diejenigen, welche eine Unterstützung benötigen,
sollen sie auch erhalten.
Ich bitte um die Zustimmung und Genehmigung der Verordnung über den Verpflegungs- und Betreuungsbeitrag für den Betreuungsteil

GR-Sitzung 24.6.2004