Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf
- S.20
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11.
MD 287/2003/Präs
MD 33/2004/Präs
Entwurf einer Verordnung des Gemeinderates, mit der
die Verordnung über den Leinenzwang für Hunde im
Bereich der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
23.6.2004:
Der in der Beilage angeschlossene Entwurf einer Verordnung, mit der die
Verordnung über den (Kurz-)Leinenzwang für Hunde im Bereich der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird, ist zu beschließen.
Die Vierbeiner müssen einen Monat früher an die Leine, weil landwirtschaftlich fundierte Bedenken das erfordern. Ich weiß, dass das allen Hundebesitzern wehtun wird, aber das nützt nichts, denn man muss die Interessen dieser gegeneinander abwägen.
Es geht um die Verordnung des Gemeinderates mit der die
Verordnung über den Leinenzwang für Hunde im Bereich der Landeshauptstadt Innsbruck vom 20.12.1976 und 23.4.1997 geändert wird. Der
Leinenzwang gilt nun vom 1.3. bis einschließlich 15.10. jedes Jahres. Begründet wird das damit, dass zu diesem Zeitpunkt die Kulturen bereits
sprießen und die Beeinträchtigung durch die Hunde schon früher gegeben
ist.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich darf als Landwirtschaftsreferent einige sachliche Anmerkungen dazu machen. Es sind die Bauern
der Stadt Innsbruck an uns herangetreten und haben ersucht den Leinenzwang um einen Monat aus wirklich gerechtfertigten Gründen vorzuverlegen. Die Auspflanzungen finden einerseits bereits im Monat März statt und
andererseits sind Keime, die auf diese Weise auf die Felder und Äcker gebracht werden, einige Zeit noch virulent. Es dauert bei dem, was die Hunde
zurücklassen, unter Umständen entsprechend lange bis dies verrottet ist. Es
muss unter Umständen dann auch das Vieh fressen, was von den Hunden
zurückgelassen wird.
Das war eine sachliche Anmerkung dazu. Ich ersuche daher
als Landwirtschaftsreferent diesem Begehren die Zustimmung zu geben,
GR-Sitzung 27.1.2005