Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf
- S.31
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13.
IV 4276/2004
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf des Grundstückes 1731/6, vorgetragen in EZ 4586, Grundbuch 81111 Hötting (Straßengrundfläche im Einmündungsbereich der Tiergartenstraße
in die Exlgasse), mit
einer Fläche von 381 m2 von der W.A.T. Bauträger
GesmbH
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach
B: Antrag des Stadtsenates vom
7.12.2004:
1. Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft von der W.A.T. Bauträger GesmbH
das Grundstück 1731/6, vorgetragen in EZ 4586, Grundbuch 81111
Hötting (Einmündungsbereich
der Tiergartenstraße in die Exlgasse), mit
einer Fläche von 381 m2 zu einem in nicht öffentlicher Sitzung zu referierenden Quadratmeterpreis. Beim gegenständlichen Grundstück handelt es sich um eine reine Verkehrsfläche.
2. Der Kaufpreis ist binnen eines Monats nach beidseitiger und beglaubigter Unterfertigung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig, frühestens jedoch gegen Vorlage eines Ranganmerkungsbeschlusses für die beabsichtigte Veräußerung.
3. Die auf der Liegenschaft zu C-LNr. 2 lastende Dienstbarkeit des Gehund Fahrweges wird mit der Übernahme des gegenständlichen Grundstückes ins öffentliche Gut der Stadtgemeinde Innsbruck obsolet und
kann im Grundbuch gelöscht werden. Darüber hinaus leistet die Verkäuferin Gewähr für die Freiheit des vertragsgegenständlichen Grundstückes von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten, insbesondere
Pfandlasten.
4. Die Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung des
Rechtsgeschäftes übernimmt die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) für die Stadtgemeinde Innsbruck, welche hiermit ausdrücklich beauftragt und ermächtigt wird. Sämtliche in diesem Zusammenhang zur Vorschreibung gelangenden öffentlichen Steuern, Abgaben und Gebühren, insbesondere die Grunderwerbssteuer und Grundbuchseintragungsgebühr sowie die Beglaubigungskosten übernimmt die
Stadtgemeinde Innsbruck.
GR-Sitzung 27.1.2005