Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_02-Feber.pdf
- S.106
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die ambulante Versorgung gelegt werden. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen Hilfe benötigen und den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können, soll es laut den Zielen des Sozialplanes für ältere Menschen
der Landeshauptstadt Innsbruck ermöglicht werden, möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld zu verbleiben. Derzeit leben zirka 70 % der von
der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) ambulant
betreuten Menschen allein in ihrem Haushalt. Deshalb muss es jeder Person, die ambulante Hilfe benötigt, auch möglich sein, diese zu beanspruchen.
Im vergangenen Jahr kam für zirka 75 % der von der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) betreuten Menschen
eine Verrechnung nach dem Mindeststundensatz zur Anwendung. Eine Berechnung nach der tatsächlichen Bemessungsgrundlage ihrer Einkommen,
wäre für diese Personen größtenteils wesentlich günstiger gewesen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das habe ich in der Pressekonferenz
schon gesagt.)
Ja, nachdem diese Ergebnisse wahrscheinlich aufgrund meiner Anfrage, die
ich in der Sitzung des Gemeinderates im November 2004 gestellt habe, besonders sichtbar wurden. Es freut mich Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger,
dass Sie jetzt auch dieser Meinung sind. Ich sage schon jahrelang, dass diese Mindeststundensätze zu hoch sind.
Die derzeitige Berechnungsart bringt viele hilfs-, bzw. pflegebedürftige Menschen in finanzielle Engpässe bzw. hindert diese Menschen
in oft bedrückendem gesundheitlichem Zustand, Hilfe, die sie dringend
bräuchten, im für sie notwendigen Ausmaß zu beanspruchen.
Daher ist in den letzten Jahren die Beanspruchung der ambulanten Versorgung sogar rückläufig. Siehe dazu die Quartalsblätter der
Stadt Innsbruck: Zum Beispiel ist im Jahr 2004 die Anzahl der Betreuungsstunden (Haushaltshilfe, Pflegehilfe, nicht-medizinische Hauskrankenpflege) gegenüber dem Vorjahr gesunken; dieser Trend, der bereits vor einigen
Jahren begonnen hat, hat sich fortgesetzt!
Laut Sozialplan für ältere Menschen der Landeshauptstadt
Innsbruck sollte die Entwicklung nicht nur in Richtung stationärer Versorgung, sondern auch in den Ausbau des Angebotes der ambulanten Versor-
GR-Sitzung 24.2.2005