Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_02-Feber.pdf
- S.32
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nung zum Sport- und Freizeitpark "Tivoli-Neu" macht bzw. den Kreisverkehr in der Resselstraße geplant hat und Architekt Dipl.-Ing. Heinz, der das
Ganze städtebaulich betreut, ausgearbeitet. Diese Leute haben gemeinsam
mit Architekt Dipl.-Ing. Widauer den Fußgängerabgang im Osten entworfen. Das heißt, dass die fixe Anbindung der Fuß- und Radwegbrücke im
Osten gewährleistet ist.
Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Schlosser hat eine Studie ausgearbeitet, wie man im Westen von der neuen Fuß- und Radwegbrücke herunterkommt. Wir haben gemeinsam mit der Stadt Innsbruck dem Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Schlosser den Auftrag gegeben, mehrere Varianten aufzuzeigen, sodass die neue Fuß- und Radwegbrücke auch im Westen an jede
vorliegende Studie angeschlossen werden kann. Dieses Projekt ist fertig
und wird in der nächsten Woche vom Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Schlosser
vorgestellt.
Zum Schluss darf ich Ihnen noch eine Fotomontage zeigen,
welche die fertige Brücke aus der Betrachtungsweise vom Hauptbahnhof
Innsbruck zeigt. Sie sehen das neue Stahltragwerk, wie es sich über den
Hauptbahnhof Innsbruck spannt: Oben das Geländer und unten der Zug.
Das sind meine kurzen Ausführungen zu dem neu geplanten
Projekt und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von allen Seiten)
Bgm. Zach: Ich bedanke mich für die sehr kompetente Vortragsweise. In dieser Angelegenheit wird heute in der Sitzung des Gemeinderates kein Beschluss gefasst, da es sich nur um eine Information handelt.
Wir haben uns über die Brücke bereits lang und breit unterhalten. Das hat
jedoch jene Ausmaße angenommen, die in diesem Fall abgeändert wurden.
GR Dr. Rainer: Welche Tragfähigkeit hat diese Brücke?
Dipl.-Ing. Guglberger: Die Brücke wurde für eine Fußgängerbrücke ausgelegt, also 500 kg pro Quadratmeter Nutzlast. Es ist aber auch
gewährleistet, dass ein 25-Tonnen-LKW im Alleingang die Brücke benützen kann.
GR Dr. Rainer: Also können Rettungsfahrzeuge ohne weiteres
die Brücke benützen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Brückenklasse 2.)
GR-Sitzung 24.2.2005