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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_02-Feber.pdf

- S.48

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Bestimmung die dazu geführt hätte, dass man wahrscheinlich überhaupt
keinen Vereinsvorstand finden würde, der diese doch sehr häufig aufwendige, ehrenamtliche Arbeit und primär die persönliche Haftung übernimmt.
Das wurde auf die normalen gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des
normalen Vereinsgesetzes eingeschränkt.
Zum Abrechnungsmodus hat es im Stadtsenat auch noch eine
Diskussion gegeben. Dort heißt es in der Subventionsordnung der Stadt
Innsbruck, dass die Vereine bis zum 31. März abzurechnen haben. Erst
nach Abrechnung bekommen sie eine neuerliche Subvention der Stadt
Innsbruck. Das ist mir bei Vereinen, die eine langjährige Tätigkeit ausüben
und schon im ersten Quartal auf die finanziellen Zuschüsse der Stadt Innsbruck zur Erledigung ihrer Arbeit angewiesen sind, als zu streng vorgekommen.
Ich war der Meinung, dass nicht nur die Belege, sondern darüber hinaus auch die Bilanzen bzw. Tätigkeitsberichte, Einnahmen- und
Ausgabenrechnungen vorzulegen sind. Man hat dann gemeint, dass es nicht
so sei. Um eine neuerliche Auszahlung der Stadt Innsbruck zu bekommen
genügt es, wenn die Belege für den erhaltenen Betrag vorgelegt und abgerechnet werden. Nach nochmaligem Studium sehe ich allerdings einen kleinen Widerspruch zu § 9 "Nachweis der Verwendung/Widerruf".
In diesem Paragraphen ist nämlich genau definiert, wie der
Verwendungsnachweis zu erfolgen hat. Das ist genauso wie meine ursprüngliche Annahme, was ja grundsätzlich völlig richtig und korrekt ist.
Ich möchte nicht bestreiten, dass man einen Tätigkeitsbericht sowie eine
Einnahmen- und Ausgabenrechnung mit den Belegen vorlegen muss. Bis
das alles vorgelegt und geprüft ist, kann es einige Monate im Jahr in Anspruch nehmen, wobei die Vereine und Organisationen bei Jahresbetrieben
schon früher auf die Förderung der Stadt Innsbruck angewiesen sind. Ich
denke mir, dass wir eine Möglichkeit gefunden haben, in begründeten Fällen auch im Stadtsenat mit einem Zwei-Drittel-Quorum dann doch zu einer
früheren Auszahlung zu kommen. Damit ist auch diese Frage gelöst worden.
Die Innsbrucker Grünen haben beantragt, dass die Auszahlung
ein Monat nach Beschlussfassung erfolgen soll. Das finde ich teilweise

GR-Sitzung 24.2.2005