Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_02-Feber.pdf
- S.54
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9.
VI 745/2004-TPN
Neugestaltung des Busbahnhofes und Weiterentwicklung des Straßenbauprojektes Sterzinger Straße - Südbahnstraße sowie Mehrkosten für die Tiefgaragenerschließung für das "Hotel am Bahnhof"
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
23.2.2005:
1. Der Stadtsenat stimmt dem überarbeiteten Straßenbauprojekt für den
Busbahnhof gemäß Einreichprojekt 2005 laut Anlage 3 und 4 zu.
2. Der Stadtsenat nimmt die Ausführungen dieses Berichtes zustimmend
zur Kenntnis und stimmt einer grundsätzlichen Übernahme von 50 %
der Mehrkosten für die verlängerte und verlegte Tiefgaragenerschließung für das "Hotel am Bahnhof" gegenüber der ursprünglichen (baurechtlich bewilligten) Lösung zu. Die Kosten werden gemäß Kostenschätzung mit € 385.000,-- inklusiv 20 % Mehrwertsteuer für den Hälfteanteil der Stadt Innsbruck gedeckelt. Die Magistratsabteilungen werden beauftragt, die Kostenkomponenten zu prüfen und den Kostenanteil
mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und der HABE
GesmbH weiter zu verhandeln und das Verhandlungsergebnis in einen
Vertragsentwurf einzuarbeiten und den zuständigen Organen vorzulegen.
3. Das Amt wird ermächtigt, den Straßenumbau gemäß Einreichprojekt 2005 bei der Straßenbaubehörde zum Bau anzuzeigen.
4. Die Mag.-Abt. III, Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Verpflichtungsermächtigung
für den Vorgriff auf das Rahmenbudget des Jahres 2006 beim Gemeinderat als Voraussetzung für die gesamthaften Beauftragungen einzubringen.
5. Im Zusammenhang mit der neuen Tiefgaragenerschließungsrampe soll
sichergestellt werden, dass das städtische Grundstück 1307 mit zirka
30 Tiefgaragenplätzen unterbaut werden kann. Dies ist in die vertraglichen Regelungen derart einzubeziehen, dass die Zufahrt über die Tiefgaragenrampe der HABE GesmbH auch zur Nutzung einer allfälligen
Tiefgarage unter den Grundstücken 1307 und 468/3 verwendet werden
kann und dieses Recht auch ohne Beschränkung weitergegeben werden
kann.
Dieses Projekt wurde heute ausführlich vorgestellt und es konnten dazu
viele Fragen gestellt werden. Hier handelt es sich um einen so genannten
Projekt-Beschluss. Das heißt, dass wir diesen Beschluss deshalb benötigen,
GR-Sitzung 24.2.2005