Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf
- S.100
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Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich möchte für einen Satz
unterbrechen. Die Aussage von Seiten der Eigentümer war immer klar. Zuerst muss man die Hausaufgaben erfüllen, bevor man sich neuen Aufgaben
widmet.
GR Mag. Fritz: Damit ist die Frage, was nach Erledigung der
Hausaufgaben der Fall ist, aber noch nicht geklärt. Ein weiterer Punkt den
wir angesprochen haben und der mir ziemlich ernst zu sein scheint, hat viel
mit den Hausaufgaben zu tun. Es würde Sinn machen, wenn die Gesellschaft, die das städtische Immobilienvermögen verwaltet, in Bereichen, wo
es irgendwie kleinteilig mit anderem Eigentum verschachtelt ist, auch als
Dienstleister Verwaltungsaufgaben übernehmen würde. Dies könnte Synergien, Kostenersparungen und auch einen Zusatzverdienst für diese Gesellschaft ergeben.
Bei der Gründung der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) wurde im Gemeinderat Folgendes angedacht: Wenn die Stadt
Innsbruck schon eine eigene Servicegesellschaft hat, die unser Immobilienvermögen verwaltet, könnte sie diese Fähigkeit auch anderen anbieten und
damit Deckungsbeiträge oder sogar echte Erträge erwirtschaften. Das würde nur ein Problem aufwerfen. Solange die Gesellschaft diese Tätigkeit nur
für die Stadt Innsbruck ausübt - auch als ausgegliederte GesmbH - ist es
natürlich alles kein Problem.
Würde sie aber in größerem Ausmaß für Dritte Vermögensverwaltungstätigkeiten, also auf dem Markt andere Vermögens- und Hausverwalter konkurrenzieren, dann würde sie das Privileg verlieren, dass sie
von der Stadt Innsbruck direkt und ohne Ausschreibung beauftragt wird
und müsste sich einer Ausschreibung stellen. Die Stadt Innsbruck müsste
dann die Tätigkeit der Vermögensverwaltung auf dem Markt ausschreiben
und den Bestbieter nehmen, wobei die Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KEG (IIG) beweisen müsste, dass sie der Bestbieter ist.
Solange die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG
(IIG) von uns direkt beauftragt ist, darf sie nicht anderen auf dem Markt
Konkurrenz machen, was sie möglicherweise aber sollte, um Synergien zu
schaffen und ihre Geschäftstätigkeit auszuweiten. Das wird auch einmal
eine strategische Entscheidung des Eigentümers brauchen. Soll die Inns-
GR-Sitzung 31.3.2005