Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf
- S.117
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Gleichzeitig wird gemäß § 68 TROG der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
22.
III 1589/2005
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IG - B4, Igls, Bereich Teilfläche aus der Gp. 766/1, KG Igls (Projekt
"Am Bichl 2"), gemäß § 56 Abs. 3 TROG 2001
--------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz):
MB: (gegen StR Dr. Pokorny-Reitter, GR Buchacher, GR Hüttenberger, GR Marinell, StR
Dr. Patek, GR Mag. Fritz und
GR Schrom)
Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 17.3.2005:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IG - B4, Igls, Bereich
Teilfläche aus der Gp. 766/1, KG Igls (Projekt "Am Bichl 2"), gemäß § 56
Abs. 3 TROG 2001 wird beschlossen.
23.
III 1590/2005
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. 63/go1, Pradl, Bereich Amraser Straße 87 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/go, Zeichn.
Nr. 3448)
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 31.3.2005