Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf

- S.12

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- 289 -

Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Bielowski.

4.

Förderungsansuchen nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
-------------------------------------------------------------------

4.1

IV 705/2005
Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) Sillgasse 5,
vertreten durch die Mag. Vuketich+Bressan Gebäudeverwaltung GesmbH, Fassadensanierung straßenseitig
sowie Fenstertausch Sillgasse 5

Bgm. Zach
B: Antrag des Stadtsenates vom
30.3.2005:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG)
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der Eigentümerin des Objektes Sillgasse 5, der Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) Sillgasse 5, vertreten durch die Mag. Vuketich+Bressan Gebäudeverwaltung GesmbH, für
die Fassadensanierung straßenseitig sowie für den Fenstertausch einen
nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von € 22.780,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt im Wege der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Sie wissen, dass wir Zuschüsse gewähren, um die Hausbesitzer zu animieren, die Häuser nicht für sich, sondern für all jene, die vorbeigehen und für
das gesamte Stadtbild ordentlich zu gestalten, aber auch durch den Austausch von Fenstern, durch Giebelerneuerungen etc. zur Sicherheit und zur
Bequemlichkeit der darin Wohnenden beizutragen.
Es ist auch klar, dass bei allen Förderungsansuchen die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden und entsprechend vermindert oder gleich bleibend der Baukostenzuschuss, der
GR-Sitzung 31.3.2005