Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf

- S.148

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- 425 -

dem der Lärmkataster vorgelegen ist, habe ich die Mag.-Abt. III, Umwelttechnik und Abfallwirtschaft beauftragt, hier Richtlinien zu erarbeiten, um
diese Zielsetzung zu verfolgen.
Ich bin der Auffassung, wenn Lärmgrenzen überschritten werden, sollte eine entsprechende Förderungsmöglichkeit gewährt werden,
ganz egal, ob der Lärm von der Eisenbahn, der Autobahn oder von einer
Bundesstraße kommt. Dasselbe soll auch für innerstädtische Straßen und
Landesstraßen gelten. Bei den Landesstraßen ist es so, dass nur bestimmte
Landesstraßen - ich glaube der Kategorie A - diese Förderung erfahren,
dies aber auch für die anderen Landesstraßen kommen soll. Das betrifft
durchaus auch einige Straßen in der Stadt Innsbruck.
Grundsätzlich glaube ich, dass es hier eine einheitliche Vorgangsweise geben soll. Wenn gewisse Grenzwerte überschritten werden,
soll eine Lärmschutzförderung, unbeschadet wer den Lärm verursacht,
stattfinden. Ich glaube, dass es dem Betroffenen gleich ist, wer den Lärm
verursacht. Hier ist einfach eine einheitliche Vorgangsweise notwendig und
daher habe ich schon seit längerer Zeit den Auftrag gegeben, aber das Referat Umwelttechnik und Abfallwirtschaft der Mag.-Abt. III ist relativ klein
geworden.
Wir haben jetzt allerdings einen schall- und lärmtechnischen
Fachmann bekommen, der maßgeblich an der Erstellung des Lärmkatasters
mitgearbeitet hat. Dieser widmet sich derzeit dieser Aufgabe, sodass wir
vielleicht schon bald dem Stadtsenat entsprechende Richtlinien vorlegen
können.
B:
Der von StR Dr. Patek in der Gemeinderatssitzung am 27.1.2005 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

GR-Sitzung 31.3.2005