Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf
- S.159
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Ich bitte die Mitglieder des Gemeinderates, diesem Antrag
nicht die Zustimmung zu erteilen.
GR Mag. Kogler: Da mich StR Dr. Pokorny-Reitter direkt angesprochen hat, darf ich schon etwas erklären: Die Verlängerung eines befristeten Mietvertrages existiert. Ein Mietvertrag der befristet ist, kann im
Prinzip fünf oder zehn Jahre dauern bzw. im Endeffekt zweimal verlängert
werden. Zu bedenken ist, dass eine unkündbare Wohnung für andere Sozialbedürftige immer blockiert ist. Das ist der Ansatz und dieser wird wahrscheinlich bei der ganzen Diskussion vergessen.
Das ist eine Sache, wo man wieder mehr soziale Wohnungen
auf den Markt bekommt. Für jene Personen, welche ihre Wohnung nicht
mehr benötigen - das kann ein Prozentsatz von 10 oder 20 sein -, sollte man
ein Kriterium haben, das zu objektivieren ist. Dadurch hätte man 10 % oder
20 % mehr Wohnungen zur Verfügung, um Sozialbedürftigen eine Sicherheit zu gewähren. Das heißt, dass es Befristungen für fünf oder zehn Jahre
bzw. ein bis zwei Verlängerungen in diese Richtung geben sollte. Das eine
schließt das andere nicht aus.
Wenn man jetzt damit beginnt, das "Kinderkriegen" mit befristeten oder unbefristeten Mietverträgen zu verquicken, dann kenne ich mich
wirklich nicht mehr aus. Immerhin sind Wohnungen, welche niemandem
gehören, Eigentum eines anderen, auch wenn es im Prinzip die Stadt Innsbruck oder die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) ist. Das
muss ich schon klipp und klar festlegen. Diese Dinge sind fernab jeder
Sachdiskussion.
StR Dr. Gschnitzer: Das "Wohnungs-Einmaleins" von GR
Mag. Kogler ist direkt beängstigend. Wenn befristete Wohnungen frei werden, hat man plötzlich 20 % mehr Wohnungen. Das ist ja toll! Diese Leute
müssen ja wieder am Wohnungsmarkt versorgt werden. Der Unterschied zu
Wohnungen, die man von Privaten anmietet ist, dass man in jenen Wohnungen, die von Gemeinnützigen Gesellschaften oder von der Stadt Innsbruck angemietet werden, bleiben kann.
Ich würde GR Mag. Kogler Recht geben, wenn er sagt, dass
die Kündigungsbestimmungen zum Teil etwas zu verändern bzw. zu
verbessern sind, wenn zum Beispiel jemand eine Wohnung völlig verkom-
GR-Sitzung 31.3.2005