Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf
- S.161
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deshalb entsteht eine so genannte Fehlbelegung, die wir nicht wegbringen.
Sozialpolitisch wäre es schon wünschenswert, wenn in einer Zwei- oder
Dreizimmerwohnung nur mehr eine Person wohnt, dass diese in eine kleinere Wohnung übersiedelt und dadurch die größere Wohnung Familien zur
Verfügung gestellt werden kann.
Ich verstehe diesen Antrag nicht so, dass man den Vertrag auslaufen lässt und diese Person dann auf die Straße gestellt wird. Wenn die
Wohnung für diese Person nicht mehr bedarfsgerecht ist, sollte sie eine
kleinere Wohnung erhalten, wodurch die größere Wohnung dann für Familien, Ehepaare, Lebensgemeinschaften, gleichen oder unterschiedlichen
Geschlechts, zur Verfügung stehen würde. Das ist schon ein positiver sozialpolitischer Aspekt. So kritisch und negativ darf man diesen Antrag nicht
sehen.
Andererseits sehe ich das Problem - das wurde heute schon
angesprochen -, wenn sich nach einer Trennung eine Person in einer Zweizimmerwohnung befindet, in die man sehr viel investiert hat. Jede Übersiedelung ist natürlich ein finanzielles und damit oft ein sozialpolitisches
Problem. Diese Person aus der Wohnung dann auszusiedeln, ist meistens
eine soziale Härte, die man den Leuten nicht antun kann. Im Interesse einer
Optimierung der Belegung, wäre eine solche Überlegung sozialpolitisch
nicht ganz falsch.
Deshalb habe ich für diesen Antrag durchaus ein gewisses
Verständnis, auch wenn ich ihm nicht zustimmen kann.
MB: (gegen FREI)
Der von GR Mag. Kogler und Mitunterzeichner in der Gemeinderatssitzung am 27.1.2005 eingebrachte Antrag wird abgelehnt.
GR-Sitzung 31.3.2005