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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf

- S.105

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28.

Behandlung eingebrachter dringender Anträge
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28.1

I-OEF 41/2005
Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH
(ISD), Reduzierung der Mindeststundensätze für die
medizinische und nichtmedizinische Hauskrankenpflege, Pflegehilfe und Heimhilfe bzw. Verhandlungen bezüglich der Berechnung der Stundensätze nach der tatsächlichen Bemessungsgrundlage sowie Verhandlungen mit dem Land Tirol hinsichtlich der Kostenaufteilung bezüglich der Abdeckung der Einnahmeverluste
(GR Linser)

Bgm. Zach: Ich habe mich rückversichert und es wurde mir
bestätigt, dass das ein Fensterantrag ist.
GR Linser: Das ist kein Fensterantrag und ich möchte das
auch begründen: Das Land Tirol gibt für alle ambulanten Betreiber, auch in
der Stadt Innsbruck, Mindeststundensätze vor. Für die Hauskrankenpflege
gibt das Land Tirol zum Beispiel einen Mindeststundensatz von € 3,50, für
die Pflegehilfe € 2,50 vor.
Der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH
(ISD) hat diesen erhöhten Mindeststundensatz eingezogen. Das ist ein Beschluss des Vorstandes der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD). Es muss schon die Stadt Innsbruck mit der Innsbrucker
Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) verhandeln, dass von diesem hohen Mindeststundensatz abgegangen wird.
Wenn man jetzt zumindest auf den Mindeststundensatz vom
Land Tirol übergehen würde, wäre auch schon etwas getan. Es wäre zwar
noch nicht vollkommen in die Richtung nach der Berechnung der tatsächlichen Einkommen, aber es wäre zumindest ein erster Schritt, wenn die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) auf die Mindeststundensätze vom Land Tirol übergehen würde.
Bgm. Zach: GR Linser hat das jetzt nicht hören wollen. Ich
sage noch einmal, dass ich kein Automat bin und mir nicht jede einzelne

GR-Sitzung 28.4.2005