Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf
- S.93
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"Die Frau Bürgermeisterin möge folgende Fragen beantworten:
1. Auf welcher Basis beruhte der vom Gemeinderat am 11.9.2003 beschlossene Bedeckungsvorschlag, der von € 10 Mio seitens des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) ausging
bzw. welche mündlichen und/oder schriftlichen Zusagen lagen diesem
Beschluss zugrunde? Bitte um Vorlage allfällig vorhandener Schriftstücke.
2. Sollte es derartige mündliche oder schriftliche Zusagen nicht gegeben
haben, wie konnte dann in der Gemeinderatsvorlage über den Projektbeschluss im Dezember 2004 erneut von € 10 Mio seitens des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) ausgegangen werden?
3. Auf welcher Basis beruhte der dem Gemeinderatsbeschluss vom
17.12.2004 zugrunde liegende Bedeckungsvorschlag der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, der wiederum von einem Beitrag des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) in Höhe von € 10 Mio ausging bzw. welche
mündlichen und/oder schriftlichen Zusagen lagen dieser Aufstellung
als Teil des Beschlusses zugrunde? Bitte um Vorlage allfällig vorhandener Schriftstücke.
4. Wann wurden Ihrerseits mit welchen Vertretern des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) die vom Gemeinderat
beauftragten Verhandlungen (17.12.2004, Beschlusspunkt 3.) geführt
und gibt es dazu Aktenvermerke? Bitte um Vorlage.
5. Laut "Tiroler Tageszeitung" vom 20.4.2005 seien Sie optimistisch, dass
unter dem Strich doch € 10 Mio seitens des Tourismusverbandes
Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) stehen werden. Was veranlasst Sie zu diesem Optimismus bzw. welche allfälligen Gegengeschäfte stehen für eine Aufstockung des vom Gemeinderat beschlossenen Tob-Beitrages im Raum?
6. a) Welche Gesellschaft ist von den Beteiligungswünschen des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) betroffen: Die Innsbrucker Nordkettenbahnen (INKB) GesmbH oder die
Betreibergesellschaft, die den Dienstleistungskonzessionsvertrag
(DKV) für Neubau und Betrieb der "Nordkettenbahn-Neu" abgeschlossen hat?
b) Wenn es sich um die neue Betreibergesellschaft handeln sollte:
Auf welcher Rechtsgrundlage könnte es möglich sein, eine Gesellschaft, die auf der Grundlage eines ordentlichen Vergabeverfahrens den Zuschlag für eine Dienstleistungskonzession (und die Zusage eines Investitionszuschusses, so wie ausgeschrieben) erhalten
hat, dazu zu nötigen, zusätzliche Gesellschafter (in welcher speziellen handelsrechtlichen Form auch immer) aufzunehmen?
GR-Sitzung 28.4.2005